Erstellt am 14.10.2007 um 07:00 Uhr von Mona-Lisa
@dickerchen,
diese Drohung ist üblich bei manchen AG's, sie schlagen gern mal mit Gebrüll ein paar Salto's um abzuschrecken und einzuschüchtern!
Aber macht nicht den Fehler, das Pferd von hinten aufzuzäumen!
Ihr wollt einen Betriebsrat gründen und habt keine Ahnung, wie ihr das anstellen sollt und was für Auswirkungen auf euch zukommen.
Vor allem sollten sich die Initiatioren "sehr" bedeckt halten!
Nehmt schnellsten Verbindung mit eurer zuständigen Gewerkschaft auf!
Formfehler, die aus Unwissenheit passieren, können recht unangenehme Folgen haben.
http://www.br-wahlen.de/
gib links im Suchfeld die Stichworte: "Betriebsrat gründen" ein, du wirst mit Tipp's und Hilfen überschüttet!
Viel Glück!
Erstellt am 14.10.2007 um 09:26 Uhr von peanuts
"1....welchen Kündigungsschutz habe ich? (er vermutet mich als einer der Übeltäter) 2
Du hast jedenfalls keinen Sonderkündigungsschutz,
... wenn Du nicht zur Wahlversammlung eingeladen hast
... wenn Du nicht als Mitglied des Wahlvorstandes gewählt wurdest
... wenn Du nicht kandidierst
... wenn Du nicht als Betriebsratsmitglied gewählt wurdest
"2.Wer wählt den Wahlvorstand"
Die Arbeitnehmer des Betriebs, wer sonst?
"und wie muss die Wahlbeteiligung sein? "
Um 3 Mitglieder des Wahlvorstands gewählt haben zu können, würde ich vorschlagen mind. 1 Stimmabgabe
3.Wer wählt dann den Betriebsrat?
Dein Chef bestimmt nicht! Schön, wenn man über eine bevorstehende Wahl "Wahlvorstand/Betriebsrat" schreibt und nicht weiß, worüber man spricht!
4.Wie soll ich meinem Chef am kommenden Montag gegenübertreten ...?
Ich bevorzuge eine aufrechte Gehweise...
"Nehmt schnellsten Verbindung mit eurer zuständigen Gewerkschaft auf! "
Die bloße Zuständigkeit wird kaum helfen, wenn der Betrieb nicht (genügend) gewerkschaftlich organisiert ist!
Erstellt am 14.10.2007 um 12:24 Uhr von Der alte Heini
peanuts,
die aufrechte Gehweise wäre dann für den Gang zur Agentur für Armut nötig.
Denn eines könnte geschehen, wird dickerchen nicht einlenken, wird er wohl demnächst die Kündigung bekommen.
dickerchen,
Hier hilft nur eins, sich zwei Verbündete suchen und sofort per Aushang zu einer Wahlversammlung einladen, in der der Wahlvorstand für die Betriebsratswahl gewählt wird. Die Termin für die Versammlung kann ja erst in 3 oder 4 Wochen sein, somit hättest Du Zeit dich sachkundig zu machen. Ab dem Zeitpunkt an dem per Aushang zu der Wahlversammlung eingeladen wurde, greift für die ersten drei Unterzeichner der besondere Kündigungsschutz.
Dein größter Fehler war, den AG über dein Vorhaben zu informieren, das "überleben" die meisten Initiatoren einer BR Wahl nicht.
Erstellt am 14.10.2007 um 12:30 Uhr von Mona-Lisa
@peanuts,
ein Anruf bei der Gewerkschaft hat noch niemandem geschadet! dickerchen bekommt spätestens dann die Aufforderung "beizutreten" (sollte er noch nicht Mitglied sein), damit die GW Hilfe leisten kann.
@dickerchen,
habt ihr mit eurem AG über die "angedachte" Wahl gesprochen?