Wer ist der "Unternehmer"?
Folgende Ausgangslage: Der Wirtschaftsausschuss besteht aus 3 Mitgliedern, eines davon ist ein Vorstand.
Meine Frage: Ist das zulässig? Der Vorstand repräsentiert in einer AG ja "den Unternehmer", ist also eigentlich gar kein Mitarbeiter des Betriebs - oder? Müsste nicht stattdessen ein andere Person als drittes WA-Mitglied in den WA geladen werden?
Community-Antworten (2)
19.10.2021 um 09:52 Uhr
schau mal hier:
https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/W/wirtschaftsausschuss.html
auch leitende Angestellte können dem WA angehören. Vorstand ist ja jetzt nicht direkt etwas anderes. Wird der Vorstand vom Unternehmen bezahlt?
19.10.2021 um 10:16 Uhr
Ich frage mich, wie der Vorstand in den Wirtschaftsausschuss kommt. Der WA ist ein Gremium des BR.
siehe § 107 (2) BetrVG Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses werden vom Betriebsrat für die Dauer seiner Amtszeit bestimmt. Besteht ein Gesamtbetriebsrat, so bestimmt dieser die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses;
Wenn der Vorstand nicht genehm ist, beschließt der BR (GBR) den Vorstand aus dem WA zu entfernen und bestimmt ein anderes Mitglied.
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