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Entfristung eines Arbeitsvertrages zu verschlechterten Bedingungen

K
Kuechenschelle
Nov 2016 bearbeitet

Problem: einer Kollegin mit befristetem Arbeitsvertrag wurde die Entrfistung mündlich im ca. im Juni zugesagt. Jetzt zum Ende des Jahres wird der Entfristung weiterhin durch die GL zugestimmt aber nun zu einer Gehaltsstufe niedriger. Kann der BR irgendetwas tun?

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Community-Antworten (2)

W
wahlvst

23.11.2010 um 17:54 Uhr

Wenn betreffend der Eingruppierung gegen keine TV-Regelungen verstoßen wird, nicht viel. Ihr könntet höchstend der Entsfristung widersprechen.

Denn: Ist die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags oder die Entfristung eine Einstellung? Eine Einstellung liegt grundsätzlich vor, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert oder in ein unbefristetes umgewandelt wird.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht bei einem befristetem Probearbeitsverhältnis, wenn dem Betriebsrat bei Beginn der Beschäftigung mitgeteilt wurde, dass nach der Probezeit die Entfristung geplant ist, wenn der Stelleninhaber sich bewährt habe. (BAG 07.08.1990)

Wurden dem AN andere/ bessere Zusagen gemacht und er könnte sie beweisen, könnte er klagen auf Schadenersatz.

Doch wenn der AG nur gesagt hat, er könne mit einer Entfristung rechen, besagt dieses ja nicht, dass es zu gleichen Konditionen erfolgt, auch wenn man es so verstanden hat.

U
Ulrik

24.11.2010 um 09:09 Uhr

Wie Wahlvst schon sagt, wenn keine Lohngruppen der neuen Gehaltsgruppe der Kollegin entgegen stehen, habt ihr so gut wie keine Chance.

Mit dem Widerspruch gegen die Einstellung wäre ich sehr vorsichtig. Euer AG legt euch den Antrag vor, die Kollegin mit Eingruppierung X ab Y zu beschäftigen. Natürlich könnt ihr dem Widersprechen, dadurch hat der AG quasi ein Beschäftigungsverbot für diese Person erhalten. Er kann sich dann ganz bewuem zurückziehen, sich auf den BR berufen und der Dame sagen, daß der BR dagegen war.

Ihr könnt dann den Vorschlag machen, sie doch zu einer höheren Gehaltsgruppe weiter zu beschäftigen, muß der AG aber nicht. Das war ja nicht sein Antrag!!

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