Erstellt am 22.11.2010 um 15:07 Uhr von Ulrik
Euch steht als BR ein Internetzugang zu.
Wenn ein Festnetzanschluss nicht möglilch ist, dann eben per USB-UMTS-Stick. Das ist ok.
Nur mit der 50 MB-Begrenzung?? Warum wurde das denn gemacht.
Eure arbeit ist quasi mit erreichen der Download-Grenze behindert, damit verstösst der AG gegen den §119 BetrVG.
Fordert ihn per Beschluß auf, eine unbegrenzte Internet-verbindung zu ermöglichen.
Erstellt am 22.11.2010 um 17:29 Uhr von neskia
ganz aktuell:
http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/internetnutzung-durch-den-betriebsrat-geaenderte-rechtsprechung-des-bag-18-11-2010.1481/