ich habe auch ein Frage: ein Auszubildende( über 18 Jahre) möchte eine Nebentätigkeit ausüben. Er soll über eine Leihfirma im Ausbildungsbetrieb geringfügig beschäftigt werden.
Ist es erlaubt? Was muß ggf. beachtet werden?
Dankeschön.
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Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten