Hallo,

ich arbeite in einem Unternehmen in der Lagerlogistik, auf Anregung der Geschäftsführung soll in unserem Unternehmen nun jeder Angestellte verpflichtet werden, einen mit dem Nachnamen versehenen Nachweis der erledigten Tätigkeiten zu erstellen.

Zur Erklärung:
Vorgelegt wurde ein "Stundenplan" im Halbstundentakt von Beginn der Frühschicht bis Ende der Spätschicht.
Die Geschäftsführung wünscht sich, dass jeder Mitarbeiter einträgt, zu welcher Zeit er welche Tätigkeit ausgeführt hat und für wie lange.

Hintergrund ist laut Geschäftsleitung, dass man herausfinden wolle, wie groß der Aufwand ist, den jeder einzelne Kunde erzeugt.

Bei der Versammlung wurde der zuständige Bereichsleiter darauf hingewiesen, dass eine personalisierte Überwachung der Mitarbeiter unrechtmäßig und nicht zielführend sei und er dazu den Betriebsrat anzuhören habe.
Daraufhin hat dieser Bereichsleiter eine E-Mail an den Betriebsrat geschickt, in der er den Betriebsrat informiert, dass diese Maßnahme auf 3 Monate beschränkt sei und nur dazu da sei, um die gleichmäßige Verteilung des Arbeitsaufkommens zu prüfen.

Meine Frage ist nun, ob der Betriebsrat in diesem Zusammenhang überhaupt angehört werden muss, ob es Möglichkeiten gibt, gegen diese personalisierten Fragebögen vorzugehen.
Ist eine Personalisierung dieser Fragebögen überhaupt zulässig, da es keine zweckmäßige Notwendigkeit für sie gibt?

Erfahrungsgemäß führen solche Maßnahmen in unserem Unternehmen immer zu Kündigungen, beziehungsweise wird dadurch versucht, herauszufinden, wer am wenigsten leistet und auf wen man am ehesten verzichten kann.

Vielen Dank für jede Antwort