W.A.F. LogoSeminare

Anhörungspflicht bei Kündigung in der Probezeit

T
takkus
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen,

ist eine Kündigung während edr Probezeit Anhörungspflichtig nach §102 BetrVG?

Danke für Eure Antworten

1.30604

Community-Antworten (4)

D
DerAlteHeini

16.11.2010 um 17:40 Uhr

takkus Die Probezeit eines Arbeitnehmer hat keinerlei Einfluss auf die Kündigungsmöglichkeiten. Vielfach wird dies hier im Forum in Zusammenhang gebracht, was falsch ist.

W
wahlvst

16.11.2010 um 21:48 Uhr

takkus JA!

DerAlteHeini Es gibt da schon gewaltige Unterschiede.

Weiter auch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten anwendbar. Während der Wartezeit von 6 Monaten kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen, zum jeweiligen Wochentag, gekündigt werden, § 622 Abs. 3 BGB. Im Arbeitsvertrag können unter Umständen eine längere Kündigungsfrist und andere Modalitäten vereinbart werden.

Jedoch die (nur) zweiwöchige Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer nicht immer. Kürzere Kündigungsfristen sind nämlich dann möglich, wenn das Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag unterliegt. Diese Ausnahme steht im § 622 Abs. 4 S. 1 BGB, und auch Gerichte haben bereits entschieden, dass eine Kündigungsfrist von einem Tag oder gar zum Ablauf des Tages wirksam sein kann, wenn sie im Tarifvertrag festgeschrieben ist (so z.B. das LAG Berlin, Urteil vom 28.10.2005, Az. 13 Sa 1555/05).

N
nicoline

16.11.2010 um 22:14 Uhr

Die Antwort auf die Frage von takkus lautet ganz kurz und einfach: JA!

Man kann es auch so machen wie neskia ;-))

Ihre Antwort