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Betriebsratmitglied wird Ausbilder

F
Fronzky
Okt 2025 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein BR mit 7 Mitgliedern. Unser Vorsitzender ist jetzt auch der neue Ausbilder im Betrieb zusammen mit unserem Geschäftsleiter. Ist es als BR-Mitglied erlaubt gleichzeitig als Ausbilder tätig zu sein oder gilt er dann als leitender Angestellter bzw. liegt ein Interessenkonflikt vor?

Bisher haben wir keine eindeutige Antwort gefunden.

Vielen Dank im Voraus.

75206

Community-Antworten (6)

G
ganther

14.10.2021 um 15:32 Uhr

ein Ausbilder wird auf Grund dieser Tätigkeit kaum unter den Katalog des § 5 BetrVG fallen...

L
Lofoten

14.10.2021 um 15:42 Uhr

Eben, damit ist er ein ganz normales MG weiterhin.

F
Fronzky

14.10.2021 um 18:45 Uhr

Laut dem Paragraph 5 Absatz 3 Punkt 3 steht, dass ein MA leitender Angestellter ist, wenn er regelmäßig Aufgaben wahrnimmt die „für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt“. Würden da die Aufgaben des Ausbilders nicht auch dazu zählen?

Wenn ausbildungsrelevante Themen besprochen werden bzw. Beschlüsse gefasst werden. Ist der Ausbilder in dem Fall persönlich betroffen und es besteht ein Interessenkonflikt, für dessen Abstimmung ein Ersatzmitglied geladen werden muss oder kann er daran auch dran teilnehmen?

Danke für all die bisherigen und kommenden Antworten.

Es ist meine erste Amtszeit, deswegen ist das alles noch neu für mich.

T
Thomas63

15.10.2021 um 09:44 Uhr

Laut dem Paragraph 5 Absatz 3 Punkt 3 steht, dass ein MA leitender Angestellter ist, wenn er regelmäßig Aufgaben wahrnimmt die ......... Würden da die Aufgaben des Ausbilders nicht auch dazu zählen?

Ein leitenden Angestellten kann man z.B. festmachen ob derjenige MA einstellen oder Kündigen kann. Ein Ingieneur entwickelt z.B. auch Anlagen und damit das Unternehmen weiter und ist kein Leitender. Wenn der BR die Prokura hat selbstständig eure Auszubildenden einzustellen und die Verträge auch für die Firma (rechtsgültig) zu unterschreiben dann würde ich mir gedanken machen.

Wenn Ausbildungsrelevante Themen besprochen werden bzw. Beschlüsse gefasst werden. Ist der Ausbilder in dem Fall persönlich betroffen und es besteht ein Interessenkonflikt, für dessen Abstimmung ein Ersatzmitglied geladen werden muss oder kann er daran auch dran teilnehmen?

Warum ausschließen? Ihr seit 7 BRs und bestimmt werden Punkte beschlossen wo es auch den ein oder anderen betrifft. Man kann BRs nicht ausschließen wenn es den eigenen Bereich betrifft, sonst würden ständig BRs ausgeschlossen. Anders wäre es etwa wenn es etwas gäbe wo Ihm rein persönlich betrifft. z.B. eine Gehalterhöhung oder die seiner Ehefrau wenn sie im selben Unternehmen arbeitet. Dann könnte man über einen Interessenkonflikt nachdenken.

§
§§Reiter

15.10.2021 um 12:45 Uhr

Also ich habe einen Ausbilder, den Ausbildungsleiter, den Leiter des medizinischen Materiallagers, den MPG-Beauftragten (Medizinproduktegesetz), den Sichheitsbeauftragten und einen Rettungswachenleiter im Gremium. Alles keine leitenden Angestellten, alle schon mehrmals wiedergewählt und alle nicht besonders arbeitgeberfreundlich ;-) Das ist kein Nachteil, ganz im Gegenteil! Dem AG ist es ziemlich unheimlich wie viele Kompetenzen wir im BR gebündelt haben. Wie Thomas63 ja schon richtig geschrieben hat, liegt eine persönliche Betroffenheit nur dann vor, wenn man auch tatsächlich als PERSON betroffen ist. Also z.B. wenn es um die eigene Versetzung geht oder wenn eine Beschwerde gegen einen selbst vorliegt. Wenn es nur um den Bereich geht, für den man zuständig ist, liegt keine persönliche Betroffenheit und entsprechend auch keine Verhinderung vor.

C
celestro

15.10.2021 um 13:20 Uhr

"Warum ausschließen? Ihr seit 7 BRs und bestimmt werden Punkte beschlossen wo es auch den ein oder anderen betrifft. Man kann BRs nicht ausschließen wenn es den eigenen Bereich betrifft, sonst würden ständig BRs ausgeschlossen. Anders wäre es etwa wenn es etwas gäbe wo Ihm rein persönlich betrifft. z.B. eine Gehalterhöhung oder die seiner Ehefrau wenn sie im selben Unternehmen arbeitet. Dann könnte man über einen Interessenkonflikt nachdenken."

Völlig richtig! Im Grunde ist es so, wie bei jeder anderen Sache auch. Wenn in der Produktion etwas geändert werden soll, sind die Produktionsmitarbeiter auch nicht direkt ausgeschlossen, nur weil sie es auch persönlich betrifft. Wenn also in der Produktion von 3 auf 4 Schichten umgestellt werden soll, betrifft es zwar die BRM von dort auch irgendwo persönlich. Aber nicht weil sie persönlich gemeint sind, sondern "nur" zu der Gruppe gehören, für die sich etwas ändern soll.

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