W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Auszubildende und Ausbilder

K
KUNO
Nov 2018 bearbeitet

Moin zusammen, folgender Sachverhalt: Auszubildende 3 Jahr Einzelhandelskauffrau. Die Ausbildung zur Verkäuferin wurde in einem anderen Unternehmen erfolgreich beendet.. Nun macht das Mädel 22 Jahre alt bei uns das 3 Jahr. Da man sie immer noch für einen Lehrling hält muss sie ständig in andere Filialen zum "helfen" . Unsere Frage ist nun muss in der Filiale in der sie aushilft ein Ausbilder sein? In ihrem Ausbildungsvertrag ist ausdrücklich die Stammfiliale in der auch der einzige Ausbilder tätig ist als Ausbildung - Stätte ausgewiesen. Was sagt Ihr ?

43601

Community-Antworten (1)

E
Erbsenzähler

27.11.2018 um 08:40 Uhr

Natürlich ist sie auch im dritten Ausbildungsjahr der Lehrling (heute heißt es nur noch Auszubildende). In jeder Filiale muss kein Ausbilder vorhanden sein. Hierfür gibt es Ausbildungshelfer. Der Ausbildungshelfer unterstützt den Ausbilder auf vielfältige Weise. Wenn im Ausbildungsvertrag steht, dass sie nur in der Stammfiliale eingesetzt werden darf sollte sie auch nur da beschäftigt werden. Jedoch wie weit sind die Filialen entfernt? Wie lange ist das Aushelfen dort? Guck mal hier zum Thema Weisungsrecht: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Weisungsrecht.html#tocitem10

Ihre Antwort