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Mitbestimmung bei Anhebung in den Angestelltenstatus?

N
Nenyah
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir arbeiten in unserem Unternehmen mit einem System was datentechnisch immer noch nach gewerbliche und Angestellte Mitarbeiter unterscheidet (bei Zugriffsberechtigungen zum Beispiel). Das ist auch nicht wirklich der Punkt sondern vielmehr das jetzt ein ganzer Teil der MA aus dem gewerblichen Status in den des Angestellten seitens der Personalabteilung angehoben wurden, um ihnen genau diese Zugriffsberechtigungen zu ermöglichen.

Meine Frage ist nun, ob so etwas mitbestimmungspfichtig ist und nach welchem §? Vielen Dank und liebe Grüße Nenya

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Community-Antworten (2)

W
wölfchen

16.11.2010 um 16:34 Uhr

. . . wenn es lohnmäßig keinen Unterschied macht, sondern nur datentechnischer gequirlter Unsinn ist, dann barucht Euch das nicht zu interessieren. Auch das BetrVG unterscheidet nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten, weil es inzwischen antiquiert ist . . .

P
Petrus

16.11.2010 um 18:07 Uhr

Wenn es allerdings nur ein vorgeschobener Grund ist, um denen, die bislang immer ihren Akkord übererfüllt haben, ihren Verdienst zu beschneiden --> §87(1) #10+11

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