Fragen zur Betriebsratswahl
Hallo zusammen,
wir haben nächste Woche unsere Betriebsratswahl für unseren ersten Betriebsrat. Dadurch ergaben sich jetzt zwei Fragen:
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Wie sieht es aus, wenn jemand auf seinem Stimmzettel nur 3 oder 4 Kreuze anstatt 5 macht? Ist der Stimmzettel gültig oder ungültig? (5 Sitze werden benötigt) Es ist nur beschrieben, dass Stimmzettel ungültig sind, wo mehr als 5 Stimmen vergeben wurden.
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Was passiert, wenn nach der Stimmauszählung 2 Personen exakt die gleiche Anzahl an Stimmen erhalten haben? Wie wird in diesem Fall vorgegangen?
Vielen Dank vorab für Eure Antworten,
Liebe Grüße
Community-Antworten (9)
16.11.2010 um 12:42 Uhr
Hallo, zu 1: es dürfen maximal fünf Bewerber angekreuzt werden. Werden weniger Stimmen vergeben ist der Stimmzettel trotzdem gültig. Weniger kann, mehr als fünf darf nicht. zu 2: dann muss das Los entscheiden.
16.11.2010 um 12:56 Uhr
Super, vielen Dank für die flotte Antwort!
Was bedeutet denn, dann muss das Los entscheiden? Münze werfen oder solche Dinge?
16.11.2010 um 13:09 Uhr
Hallo, Münze werfen, Streichholz ziehen, Zettel schreiben, was Ihr wollt :-)
16.11.2010 um 14:10 Uhr
Na, dann überlegen wir uns für den Fall der Fälle mal was tolles :-)
Vielen Dank nochmal und schönen Tag wünsche ich
16.11.2010 um 15:30 Uhr
Bedenkt aber, dass die Chansengleichheit beim Losentscheid gewährt bleiben muss. Münzewerfen, ok. Streichhölzer? Da hat der zweite eventuell keine Chance mahr, wenn der erste das längere/kürzere zieht ...
16.11.2010 um 15:53 Uhr
mainpower
Münze werfen, Streichholz ziehen, Zettel schreiben, was Ihr wollt :-) leider wieder nicht so ganz OK
Wolfgang Däubler_Michael Kittner_Thomas Klebe_Peter Wedde -Hrsg.-, Version 6.0, 09, WO § 10
WO § 10
Rn 3 Ein bestimmtes Verfahren bei dem Losentscheid ist nicht vorgesehen. Er erfolgt formlos (Fitting, Rn. 2). Es ist somit jede Methode zulässig, die zu einem Zufallsergebnis führt und eine Beeinträchtigung des Ergebnisses ausschließt (vgl. BVerwG 1. 8. 58, PersV 58 – 59, 114; vgl. auch BVerwG 15. 5. 91, PersR 91, 411, zur Wahl zum PR-Vorstand nach § 32 Abs. 1 BPersVG, das allerdings erklärt, ein notwendiger Losentscheid könne nicht durch Streichholzziehen erfolgen, weil dieses Verfahren wenig transparent sei und die Gefahr der Manipulation mit sich bringe; vgl. ferner BayVGH 13. 2. 91, PersR 92, 79, der erklärt, gegen die Zulässigkeit des Münzwurfs als Losentscheid würden dann keine rechtlichen Bedenken bestehen, wenn die Münze genügend hoch geworfen und durch ihr Auftreffen auf eine harte Unterlage in mehrfache Umdrehung versetzt werde). Der Losentscheid kann z. B. durch das Ziehen von Losen aus einer Urne durchgeführt werden (vgl. auch Fitting, a. a. O., die vorschlagen, Zettel mit der Bezeichnung der einzelnen Listen in gleichartige Umschläge zu stecken, in ein Behältnis zu werfen, zu mischen und vom WV in der Reihenfolge des Wiederherausnehmens zu nummerieren).
Wahl des Personalratsvorstands: Losentscheid durch Streichholzziehen
Leitsatz
- Bei der Wahl von Gruppenmitgliedern in den Personalratsvorstand kann im Falle der Stimmengleichheit der notwendige Losentscheid nicht durch Streichholzziehen erfolgen, weil dieses Verfahren wenig transparent ist und es die Gefahr der Manipulation verstärkt in sich birgt. BVerwG Beschluss vom 15.05.1991 - 6 P 15/89 Gericht: BVerwG 6. Senat Entscheidungsdatum: 15.05.1991 Aktenzeichen: 6 P 15/89 Dokumenttyp: Beschluss Quelle: JURIS Normen: § 25 BPersVG, § 32 Abs 1 S 3 BPersVG, § 32 Abs 2 S 1 BPersVG, § 83 Abs 2 BPersVG, § 8 Abs 2 BRAGebO, § 10 Abs 1 BRAGebO, § 83 Abs 3
Fazit;: Nichts mit Streichholzziehen
16.11.2010 um 16:26 Uhr
@all, ich mach mir bei all der Streichholz-Zieherei mehr Gedanken darüber, wie diese Wahl bei "PoisonCandy" abgelaufen ist......
@PoisonCandy, deinen Fragen entsprechend hat euer Wahlvorstand - vermutlich - keine Wahlvorstandsschulung absolviert, oder? Hattet ihr euere zuständige Gewerkschaft mit im Boot?
16.11.2010 um 19:07 Uhr
MonaLisa
@all, ich mach mir bei all der Streichholz-Zieherei mehr Gedanken darüber, wie diese Wahl bei "PoisonCandy" abgelaufen ist......
wir haben nächste Woche unsere Betriebsratswahl für unseren ersten Betriebsrat.
16.11.2010 um 19:26 Uhr
@Raaaaaaabe..... dann denk einfach die Vergangenheitsform weg und geh gedanklich in Richtung Zukunft..... :-P
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