Mitbestimmung bei Diensten
Hallo, ich möchte gerne wissen, in wie weit der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat, wenn ein Dienst aufgelöst wird. (im besagten Fall werden einzelne Fahrten auf andere Dienste verteilt und einige Fahrten an Subunternehmen (aber nur ein geringer Anteil) abgeben. Desweiteren wüßte ich gern, ob der Betriebsrat auch ein Mitbestimmungsrecht hat, wenn neue Dienste erstellt werden, wie z.B. bei Abstellung eines Fahrzeuges mit Fahrern oder bei Schienenersatzverkehr. Gibt es zu diesen Fragen eine gesetzliche Grundlage und wenn ja wo finde ich sie? Besten Dank für Ihre Bemühung. MfG Ulrike Rott
Community-Antworten (1)
15.11.2010 um 16:31 Uhr
. . . es kommt darauf an, wie tiefgreifend die Veränderungen sind (z.B. Veränderungen bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage nach § 87 (1) 3. o.a.) - ansonsten würde ich, so wie es sich liest, eher dafür plädieren, hier den § 90 (1) 3 und (2) BetrVG anzuwenden, also lediglich ein Unterrichtungs-und Beratungsrecht . . .
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