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Kollegin in Zeitrente als Ersatzmitglied?

T
teletele
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine BR-Kollegin fällt für die nächsten Monate urlaubs- bzw. krankheitsbedingt aus. Unter Berücksichtigung der Geschlechterquote würde eine Kollegin nachrücken, die jetzt in Zeitrente ist. Sie wäre einverstanden u. würde zu den Sitzungen in die Firma kommen. Ist das korrekt so? Danke

1.14002

Community-Antworten (2)

P
Petrus

12.11.2010 um 17:51 Uhr

Was ist Zeitrente? Freistellungsphase der Altersteilzeit? Dann hätte sich das BR-Amt erledigt. (siehe http://www.verdi-bub.de/urteil/11 )

W
wahlvst

12.11.2010 um 18:42 Uhr

Petrus Zeitrente? Freistellungsphase der Altersteilzeit zwei nicht vergleichbare Sachlagen.

Beschäftigte mit befristeter Rente, in Mutterschutz und Elternzeit, kranke, beurlaubte und arbeitsbefreite Arbeitnehmer

Für die Wahlberechtigung und Wählbarkeit ist es nicht ausschlaggebend, dass im Zeitpunkt der Wahl eine tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung vorliegt. Vielmehr ist entscheidend, dass der Arbeitnehmer nach Fristablauf, Ende der Elternzeit o.Ä., wieder in den Betrieb zurückkehren wird. Durch die Abwesenheit endet nicht seine Betriebszugehörigkeit. Das Arbeitsverhältnis „ruht“ lediglich während der Dauer der Abwesenheit. Das aktive und passive Wahlrecht besteht somit bei den obigen Beschäftigungsgruppen.

http://www.streifler.de/betriebsratswahl---wer-darf-waehlen-und-wer-kann-gewaehlt-werden-3F--_5411.html

Also, JA er darf sein Mandat weiter wahrnehmen!

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