Erstellt am 12.11.2010 um 16:51 Uhr von Petrus
Was ist Zeitrente? Freistellungsphase der Altersteilzeit? Dann hätte sich das BR-Amt erledigt. (siehe http://www.verdi-bub.de/urteil/11 )
Erstellt am 12.11.2010 um 17:42 Uhr von wahlvst
Petrus Zeitrente? Freistellungsphase der Altersteilzeit zwei nicht vergleichbare Sachlagen.
Beschäftigte mit befristeter Rente, in Mutterschutz und Elternzeit, kranke, beurlaubte und arbeitsbefreite Arbeitnehmer
Für die Wahlberechtigung und Wählbarkeit ist es nicht ausschlaggebend, dass im Zeitpunkt der Wahl eine tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung vorliegt. Vielmehr ist entscheidend, dass der Arbeitnehmer nach Fristablauf, Ende der Elternzeit o.Ä., wieder in den Betrieb zurückkehren wird. Durch die Abwesenheit endet nicht seine Betriebszugehörigkeit. Das Arbeitsverhältnis „ruht“ lediglich während der Dauer der Abwesenheit. Das aktive und passive Wahlrecht besteht somit bei den obigen Beschäftigungsgruppen.
http://www.streifler.de/betriebsratswahl---wer-darf-waehlen-und-wer-kann-gewaehlt-werden-3F--_5411.html
Also, JA er darf sein Mandat weiter wahrnehmen!