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Wahlrecht bei Zeitrente und Umschulung

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stony
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, kann mir jemand sagen wie es mit dem Wahlrecht bei Zeitrente aussieht. Ein MA von uns bezieht eine Zeitrente bis Ende des Jahres und ein anderer MA macht eine Umschulung. Beide sind nicht gekündigt und haben ein "ruhendens" Arbeitsverhältniss. Dürfen die MA wählen?

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Community-Antworten (2)

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Indianerreib

27.01.2010 um 13:21 Uhr

Also in der Ruhephase des Arbeitsverhältnisses ein klares Nein!

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stony

27.01.2010 um 14:01 Uhr

@Indianerreib Wo liegt die gesetzl. Grundlage? Es ist ja nicht so das die MA wie bei ATZ nicht mehr kommen, sondern es besteht die Möglichkeit, das z.B. die Zeitrente nach Ablauf des Jahres nicht mehr gewährt wird und der MA dann wieder arbeiten müsste. Genau so bei der Umschulung, der MA hat immer noch einen ungekündigten Arbeitsvertrag und könnte nach Abschluss der Umschulung auf wiedereinsetzung auf seinen alten Arbeitsplatz klagen. Er wurde ja nicht gekündigt und hat auch nicht selbst gekündigt. Also besteht das Recht auf Weiterbeschäftigung oder?

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