W.A.F. LogoSeminare

SBV - Wahl

W
werweisswas
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen!

Im Zusammenhang mit der Wahl des SBV sind bei uns Fragen aufgetaucht und ich hoffe hier kann jemand Licht ins Dunkel bringen.

Laut Gesetz dürfen ja alle SB bzw. Gleichgestellten wählen. Gilt das auch für Leitende Angestellte und AÜGs??

Darf ein leitender Angestellter wählen, der gleichzeitig auch Arbeitgebervertreter für die Schwerbehinderten ist?

Danke für alle Infos

1.06601

Community-Antworten (1)

S
sbvsgbix

11.11.2010 um 18:12 Uhr

ja, alle im Betrieb Beschäftigten dürfen wählen es kommt nicht auf ein Arbeitsvertragsverhältnis an. Aber beim passiven Wahlrecht, also gewählt werden sieht es anders aus. Gewählt werden können nur Beschäftigte die auf BR werden könnten.

Beauftragter des AG und SBV kann man aber nicht zeitgleich sein. Will ein Beauftragter des AG SBV werden, so mus dr AG ihn von dieser Aufgaben entbinden.

Ihre Antwort