Hallo zusammen!

Im Zusammenhang mit der Wahl des SBV sind bei uns Fragen aufgetaucht und ich hoffe hier kann jemand Licht ins Dunkel bringen.

Laut Gesetz dürfen ja alle SB bzw. Gleichgestellten wählen.
Gilt das auch für Leitende Angestellte und AÜGs??

Darf ein leitender Angestellter wählen, der gleichzeitig auch Arbeitgebervertreter für die Schwerbehinderten ist?

Danke für alle Infos