Fristverlängerung bei Einstellungsanhörungen
Hallo liebe Kollegen,
der Betriebsrat hat eine Anhörung zur Versetzung bekommen und alle erforderlichen Unterlagen dazu (Bewerberliste, Umgruppierung, etc.) und behauptet nun noch Klärungsbedarf zu haben und will sich selbständig die Anhörungsfrist verlängern!
kann der Betriebsrat bei Einstellungsanhörungen selbstständig die Frist verlängern?
Wenn ja oder nein, gibt es eine entsprechende Passage im BetrVG?
Bin leider nicht fündig geworden.
Community-Antworten (8)
11.11.2010 um 11:23 Uhr
Du kannst den AG wenn die Anhörung vollständig ist nur bitten. Es gibt keinen Anspruch.
11.11.2010 um 11:30 Uhr
Der BR hat alle Unterlagen bekommen, der Betriebsausschuss hat nichts weiter verlangt. Jetzt fordern sie alle Bewerbungsunterlagen (hier nur zwei Bewerber), inwiefern berechtigt das eine Fristverlängerung, vor allem eine selbst bestimmte?
11.11.2010 um 11:56 Uhr
gatbin, zur Anhörung bei einer Einstellung gehören ALLE Bewerbungsunterlagen. Die Frist verlängert sich in dem Fall, in dem die Anhörung nicht vollständig ist, nicht. Sie beginnt erst gar nicht zu laufen. Sie beginnt erst zu laufen, wenn alle Unterlagen, die zur Anhörung gehören und vom BR nachgefordert wurden, dem BR auch nachweislich vorliegen. Siehe Rechtsprechung zum § 99 BetrVG
Nett, wenn nun auch PA und AG hier Nachhilfe haben möchten...;-))
11.11.2010 um 12:35 Uhr
Lotte
Ich habe aber verstanden dass der AG schon alles geliefert hat nur zwischen BR und BA harkt es gerade.... Da läuft Frist dann aber...
11.11.2010 um 12:48 Uhr
Wenn der Betriebsausschuss als Hilfsorgan des Betriebsrates keine weiteren Unterlagen fordert, und dem Betriebsrat in seiner Sitzung ganz plötzlich einfälllt ja auch noch die zwei Bewerbungsschreiben zu wollen, kann er doch die Frist nicht unakzeptiert lassen.
Zumal dann die Institution des Betriebsausschusses ja überflüssig wird, wenn der Betriebsrat erst in seinen Sitzungen zu prüfen anfängt, was er noch gerne haben möchte (bei personellen Maßnahmen).
11.11.2010 um 13:34 Uhr
gatbin, hat der BR denn dem BA die person. Maßnahmen zur eigenständigen Erledigung übertragen? Wenn der BR nämlich letztendlich darüber beschließt, kann er sehr wohl in der entsprechenden Sitzung noch feststellen, dass etwas fehlt, auch wenn der BA das vorher übersehen hat. Und dann gab es keine Frist, wenn wirklich nicht ALLE Bewerbungsunterlagen vorliegen. Das ist ja auch keinesfalls dem BR anzulasten, sondern ein Versäumnis des AG.
11.11.2010 um 14:01 Uhr
Wenn es so rum war hat Lotte natürlich recht
11.11.2010 um 14:47 Uhr
"Wenn es so rum war hat Lotte natürlich recht" wie (fast) immer...;-))))
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