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Wahl der SBV

W
Wähler
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage.

  1. Ein Personalratsangehöriger stehlt sich zur Wahl als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, geht das?
  2. Kann diese Person sich dann auch noch zweimal Aufstellen, einmal als Vertrauensperson und als Stellvertretendes Mitglied bzw. noch als "der Stellvertretenden Mitglied"?
  3. Müssen Schwerbehinderte Pesonen über die Wahl Informiert werden, so das sie schriftliche Wahlvorschläge machen können. (Was ist mit Personen die im Urlaub, Krank oder anderweitig nicht zu einer Dienstelle/Betrieb kommen um den Aushang zu lesen.
1.10701

Community-Antworten (1)

N
niemand

10.11.2010 um 18:00 Uhr

zu 1: Ja jede Person, die das passive Wahlrecht besitzt kann auch als Schwerbehindertenvertreter gewählt werden.

zu2: Ja wobei bei dem vereinfachten Wahlverfahren die Vorschläge für das Stellvertreter Amt erst nach der Wahl des SBV gesammelt werden sollten. Beim förmlichen Wahlverfahren kann man sich natürlich auch für beides aufstellen lassen.

zu3: Es kommt auf das Wahlverfahren an. Habt ihr 50 oder mehr schwerbehinderte Arbeitnehmer?

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