Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage.
1. Ein Personalratsangehöriger stehlt sich zur Wahl als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, geht das?
2. Kann diese Person sich dann auch noch zweimal Aufstellen, einmal als Vertrauensperson und als Stellvertretendes Mitglied bzw. noch als "der Stellvertretenden Mitglied"?
3. Müssen Schwerbehinderte Pesonen über die Wahl Informiert werden, so das sie schriftliche Wahlvorschläge machen können. (Was ist mit Personen die im Urlaub, Krank oder anderweitig nicht zu einer Dienstelle/Betrieb kommen um den Aushang zu lesen.