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Gewählt und nicht angenommen

V
VFBJN
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben nun einen BR gewählt 5 Stück an der Zahl 3 nehmen die Wahl nicht an jetzt bleiben 2 übrig. Was ist jetzt zu machen.Neuwahlen? Und was ist wenn es dann wieder so kommt wieder Neuwahlen? Kann ja nicht sein oder?

1.13507

Community-Antworten (7)

R
rkoch

09.11.2010 um 16:50 Uhr

VFBJN schrieb (in drei Threads):

unser BR des zweiten Betriebsteil ist zurückgetreten dort gibt es nun keinen BR mehr ist nun der BR des anderen Betriensteil auch für den ersten zuständig oder der KBR?

Wir haben gewählt ca.60 Wahlberechtigte darunter 50 Azubis 10 Angestellte es hatten sich bei der Wahl 3 Angestellte aufstellen lassen.

wir haben nun einen BR gewählt 5 Stück an der Zahl 3 nehmen die Wahl nicht an jetzt > bleiben 2 übrig.

Sag mal - willst Du uns verschaukeln oder sollen wir Deine Hausaufgaben für Dich machen?

D
DonJohnson

09.11.2010 um 16:52 Uhr

nicht zu vergessen:

unser BR des zweiten Betriebsteil ist zurückgetreten dort gibt es nun keinen BR mehr ist nun der BR des anderen Betriensteil auch für den ersten zuständig oder der KBR? Erstellt am 08.11.2010 um 13:29 Uhr von VFBJN

Sollte das kein fake sein, und keine Hausaufgabe, finde ich es wahnsinnig interessant wie schnell so eine Wahl vor sich geht ;-)))

D
DonJohnson

09.11.2010 um 16:53 Uhr

rkoch oh, hattest du schon zitiert ;-)))

V
VFBJN

09.11.2010 um 17:07 Uhr

Hallo rkoch,

ist doch einfach nur eine Frage die ich habe und wissen möchte was passiert in dem Fall.

Es würde mich freuen wenn ich eine Antwort bekomme die ich Nachvollziehen kann. Danke. An rkoch wenn Sie nicht helfen wollen lassen Sie es doch einfach vielleicht ist es bei Ihnen ja auch nur FI.Kann ja mal vorkommen ist ja auch nicht schlimm. Danke

P
pfeilenbogen

09.11.2010 um 18:05 Uhr

vfbjn

wenn Du/Ihr einen BR wollt, soltet ihr euch vorher über das wie informieren. Man kann alles nachlesen wenn man will. Das macht aber vermutlich mehr Arbeit als hier stets wieder teils die gleichen Fragen einzustellen

P
Petrus

09.11.2010 um 18:12 Uhr

vfb: Der §11 BetrVG ist anzuwenden. Warum steht im Kommentar Deiner Wahl zu diesem Paragraphen.

R
rkoch

10.11.2010 um 11:35 Uhr

An rkoch wenn Sie nicht helfen wollen lassen Sie es doch einfach

Ich denke das ist an den falschen Adressiert - ICH helfe gern. Nur ist dieses Forum von BRM für BRM. WENN ein BRM eine hypothetische Fallstellung geklärt haben möchte, dann ist das auch OK, dann sollte es aber mit offenen Karten spielen und klar sagen: Was wäre wenn?

Dann kann man die Sache offen ausdiskutieren, mal ins Blaue fabulieren und auch gezielt mit Fingerzeigen (so wie Petrus hier) helfen das Problem zu verstehen. Aber für einen hypothetischen Fall der noch dazu unausgegoren, unvollständig und auf den ersten Blick unrealistisch ist (wie alle drei Fälle) eine klare Antwort erwarten... ich wüßte nicht wie... Die drei Aufgaben sind offensichtlich alle drei so gestellt, das genug juristische Fallstricke verbleiben um jede Antwort von uns ad absurdum zu führen. Und dagegen hab ich was.

z.B. Zu 1. der KBR hat nach wie vor ein MBR, soweit es seiner originären Zuständigkeit entspricht. Allerdings gibt es auch die Konstellation das die Existenzgrundlage beider BR angezweifelt werden könnte (Stichwort: Betriebsteil zählt nur dann als eigenständiger Betrieb, wenn ...). Daneben bleiben tausend Fragen offen die alle die Situation an sich beeinflussen könnten.

zu 2. 50 Azubis und 10 Angestellte: Das kommt nur in einem reinen Ausbildungsbetrieb in Frage. Damit ist die Frage zu stellen, ob diese Azubis im Sinne von §9 überhaupt "i.d.R." Beschäftigte sind (BAG v. 12. 09. 1996 - 7 ABR 61/95). Damit stellen sich wieder tausend Fragen. Die wichtigste vielleicht: Wie groß ist der BR nach §9 BetrVG tatsächlich? Sind nur die 10 Angestellten i.d.R. beschäftigt? Zählen die 50 Azubis alle/teilweise/gar keiner? Natürlich ist die Größe extra so gewählt, das sowohl ein einer, dreier oder fünfer BR in Frage kommt..... Damit wird die Antwort zur Farce.

zu 3. Die Frage ist ausnahmsweise relativ eindeutig und Petrus hat sie beantwortet. Ich würde aber vermuten, das die Frage nicht ganz so eindeutig ist... Ich seh nur den Fallstrick in diesem Fall nicht, vielleicht fehlt ein Detail? Gab es ein EBRM? Oder war der Fallstrick die sinngemäße Anwendung des §11? Dann war der Fall ja einfach!

Vielleicht denke ich auch einfach zu weit und die Frage war im Rechtssinne gar nicht wirkllich ernst gemeint. Läßt man alle wenns und aber weg kann man die Fragen beantworten. Aber gibt das einen Sinn ?? Eine Antwort die wahrscheinlich wertlos ist?

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