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Kündigung während der Probezeit

B
bobbicar
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen . Wie sieht es mit Mitbestimmung aus bei einer Kündigung während der Probezeit. Azubi, mehrere Verwarnungen, 1 Abmahnung.

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Community-Antworten (3)

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rkoch

09.11.2010 um 10:44 Uhr

Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden (§22 (1) ivM. §20 BBiG). Insofern ist der Azubi von Eurem AG sehr zuvorkommend behandelt worden indem man ihm offenbar sein Fehlverhalten sehr nachdrücklich klargemacht hat. Man hätte die Sache auch einfach so beenden können.

Nichtsdestotrotz läuft auch diese Kündigung nach §102 BetrVG ab. Sprich der AG muss den BR zu der geplanten Kündigung anhören.

U
Ulrik

09.11.2010 um 12:25 Uhr

ergänzend zu rkoch

Der BR muß zu der Kündigung angehört, und zwar mit Angabe eines Kündigungsgrundes. Das muß in die Anhörung mit rein.

Auch wenn der AG dem An in der Probezeit keinen Grund zur Kündigung nennen muß, gegenüber dem BR ist das anders. Allerdings reicht ein Satz mit einer Richtung aus. Sogar ein >Bauchgefühl< wäre ein Grund.

Aber generell ist der Azubi wirklich mit Watte angepackt worden... Wie viele Verwarnungen brauchts denn, bis man den Knall hört?? Eine Ausbildung ist doch etwas Grundlegendes Sorry, meine Meinung.

B
bobbicar

09.11.2010 um 13:06 Uhr

Danke für die schnellen Antworten .an rkoch und Ulrik.Ihr bestätigt damit auch unsere Ermittlungen.

Bobbicar

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