Stimmengewicht im Gesamtbetriebsrat
Wir müssen ein Gesamtbetriebsrat errichten. Meine Frage geht in Richtung Stimmengewicht. Laut §47(7) "......wahlberechtigte Arbeitnehmer in der Wählerliste eigetragen sind". Frage: gehören zur Ermittlung die wahlberechtigten Arbeitnehmer auch die Leiharbeiter oder nur die Arbeitnehmer die ein Arbeitsvertag von unser Firma haben gezählt?
Community-Antworten (1)
09.11.2010 um 23:20 Uhr
. . . schau mal in den § 7 BetrVG . . .
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