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Abmahnung eines Kollegen

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katida
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, ein Kollege hat einen Schriebs bekommen, den man als Abmahnung bezeichnen könnte. der Kollege hat sich daraufhin an den BR gewendet. Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten und Kollegen und Anwesenheit eines BR-Mitgliedes brachte auch nicht den gewünschten Effekt des wieder Vertragens und Schriebs aus der Persoakte. Muss evtl. hinzufügen, dass wir als Betreibsrat finden einen Teil des Schreibens als gerechtfertigt ansehen und einen anderen Teil nicht. Nun hat der Kollege eine Gegendarstellung erstellt, wobei ich die Befürchtung habe, dass auch daraufhin das Schreiben nicht aus der Akte verschwindet. Was kann der BR im Falle einer Eskalation noch für den Kollegen tun? Das heißt, wenn sich die Parteien nicht einig werden? Besser gefragt, kann man an dieser stelle etwas empfehlen?

Danke für die Info!

97304

Community-Antworten (4)

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monalisa

08.11.2010 um 19:57 Uhr

@katida, das Problem an der Sache ist, dass Abmahnungen zum Individualrecht gehören und der Betriebsrat da eben nix mitzureden hat. Vor allem haltet euch mit einer negativen Meinung raus, das steht euch auch nicht zu. Dem Kollegen bitte sagen, dass er - wenn schon Gegendarstellung - dieses Schreiben nicht zu der PA geben lässt, sondern sie Zuhause oder beim Betriebsrat unter Verschluss gibt. Solche Schreiben sind für den AG ein gefundenes Fressen. Denn sie zeigen ihm, was er in der Abmahnung falsch geschrieben hat und macht es das nächste mal 100%ig besser.

Ansonsten kann der AN zu einem RA gehen und sich beraten lassen. Nur kommt dabei selten was vernünftiges raus.
Sollte es aus diesem Anlass zu einer Kündigung kommen, wird ein Richter sowieso die Abmahnung überprüfen. Sofern Kündigungsschutzklage eingereicht wird........

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Mainpower

09.11.2010 um 06:55 Uhr

Hallo, einen Schriebs bekommen, den man alsAbmahnung bezeichnen könnte. Ist es nun eine Abmahnung?? Steht "ABMAHNUNG " als Überschrift darüber?? Wenn nicht , ist es auch keine Abmahnung.

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DerAlteHeini

09.11.2010 um 09:58 Uhr

katida Wer hat den diesen "Schrieb" verfasst? Dem BR ist aber schon klar wer der Ansprechpartner bzw. der Verhandlungspartner des BR ist?

Hier kann sich der Betroffene gem. § 85 BetrVG offiziell beim BR über diesen "Schrieb" beschweren. Diese Beschwerde wird mit dem Arbeitgeber und nicht mit den Arbeitnehmer, verhandelt. Ist der BR der Meinung, dass eine Einigung nicht möglich ist kann er die Einigungsstelle anrufen.

G
ganther

09.11.2010 um 19:48 Uhr

Die Einigungsstelle wird aber wohl nicht entscheiden können....

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