Erstellt am 08.11.2010 um 18:57 Uhr von MonaLisa
@katida,
das Problem an der Sache ist, dass Abmahnungen zum Individualrecht gehören und der Betriebsrat da eben nix mitzureden hat.
Vor allem haltet euch mit einer negativen Meinung raus, das steht euch auch nicht zu. Dem Kollegen bitte sagen, dass er - wenn schon Gegendarstellung - dieses Schreiben nicht zu der PA geben lässt, sondern sie Zuhause oder beim Betriebsrat unter Verschluss gibt.
Solche Schreiben sind für den AG ein gefundenes Fressen. Denn sie zeigen ihm, was er in der Abmahnung falsch geschrieben hat und macht es das nächste mal 100%ig besser.
Ansonsten kann der AN zu einem RA gehen und sich beraten lassen. Nur kommt dabei selten was vernünftiges raus.
Sollte es aus diesem Anlass zu einer Kündigung kommen, wird ein Richter sowieso die Abmahnung überprüfen. Sofern Kündigungsschutzklage eingereicht wird........
Erstellt am 09.11.2010 um 05:55 Uhr von mainpower
Hallo,
einen Schriebs bekommen, den man alsAbmahnung bezeichnen könnte.
Ist es nun eine Abmahnung?? Steht "ABMAHNUNG " als Überschrift darüber?? Wenn nicht , ist es auch keine Abmahnung.
Erstellt am 09.11.2010 um 08:58 Uhr von DerAlteHeini
katida
Wer hat den diesen "Schrieb" verfasst?
Dem BR ist aber schon klar wer der Ansprechpartner bzw. der Verhandlungspartner des BR ist?
Hier kann sich der Betroffene gem. § 85 BetrVG offiziell beim BR über diesen "Schrieb" beschweren. Diese Beschwerde wird mit dem Arbeitgeber und nicht mit den Arbeitnehmer, verhandelt. Ist der BR der Meinung, dass eine Einigung nicht möglich ist kann er die Einigungsstelle anrufen.
Erstellt am 09.11.2010 um 18:48 Uhr von ganther
Die Einigungsstelle wird aber wohl nicht entscheiden können....