Verlängerung von Praktikanten/Studentische Aushilfen
Hallo zusammen,
kann mir jemand genau sagen wie oft und wie lange das Arbeitsverhältnis von Praktikanten/Studentische Aushilfen verlängert werden darf? Ist es so wie bei befristeten Arbeitsverträgen, innerhalb von 2 Jahren 3 mal verlängern, oder gelten hier andere Regeln.
Danke im Voraus
Community-Antworten (1)
03.09.2010 um 12:03 Uhr
es kommt drauf an ob es sich bei dem Praktikanten um einen AN i.S.d. Gesetzes handelt.... Wenn er AN ist dann gelten die Regeln aus dem TzBfG
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