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Weiterbildung

B
BaumannYvonne
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

es handelt sich hier bei um eine betriebliche Weiterbildung. Unsere GV ist der Meinung das "mann+frau" sich ruhig mit einem Urlaubstag oder Freizeit oder Überstunden beteiligen soll. Im Tarifve´rtrag habe ich nix gefunden darüber,ist das rechtens oder nicht?

danke für die antworten :-)

1.06403

Community-Antworten (3)

I
Ident

07.11.2010 um 23:57 Uhr

Sie können ja diese Meinung haben.

Mann/Frau investiert schon genug Freizeit in dieses Ehrenamt.

Freistellung von der Arbeitsleistung und gut ist!

Meine Meinung

Gruß Ident

R
rainerw

08.11.2010 um 00:14 Uhr

Yvonne, Du hättest keinen neuen Thread aufmachen brauchen, sondern einfach in dem alten das Häkchen bei 7 Antworten raus nehmen sollen bei Deiner Eingangsfrage. Dafürnur auf Beitrag bearbeiten gehen und dann wirst Du dahin geleitet. Da es eine betriebl.Weiterbildung ist ändert das natürlich einiges. Diese sind nach § 96 - 98 BetrVG auch in der Mitbestimmung des BR. Desweitern sollte man auch § 87 Abs 2 und ggfl. Abs 1 mit in betracht ziehen. Da ich hier nicht draus lesen kann ob der AN auch einen privaten Nutzen von dieser Weiterbildung hat. würde ich dem nicht einfach so zusehen.

R
ridgeback

08.11.2010 um 01:49 Uhr

BaumannYvonne, gibt es zusätzlich noch vertragliche Bindungszeiten? Wer trägt die Kosten?

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