Weiterbildung
Hallo,
es handelt sich hier bei um eine betriebliche Weiterbildung. Unsere GV ist der Meinung das "mann+frau" sich ruhig mit einem Urlaubstag oder Freizeit oder Überstunden beteiligen soll. Im Tarifve´rtrag habe ich nix gefunden darüber,ist das rechtens oder nicht?
danke für die antworten :-)
Community-Antworten (3)
07.11.2010 um 23:57 Uhr
Sie können ja diese Meinung haben.
Mann/Frau investiert schon genug Freizeit in dieses Ehrenamt.
Freistellung von der Arbeitsleistung und gut ist!
Meine Meinung
Gruß Ident
08.11.2010 um 00:14 Uhr
Yvonne, Du hättest keinen neuen Thread aufmachen brauchen, sondern einfach in dem alten das Häkchen bei 7 Antworten raus nehmen sollen bei Deiner Eingangsfrage. Dafürnur auf Beitrag bearbeiten gehen und dann wirst Du dahin geleitet. Da es eine betriebl.Weiterbildung ist ändert das natürlich einiges. Diese sind nach § 96 - 98 BetrVG auch in der Mitbestimmung des BR. Desweitern sollte man auch § 87 Abs 2 und ggfl. Abs 1 mit in betracht ziehen. Da ich hier nicht draus lesen kann ob der AN auch einen privaten Nutzen von dieser Weiterbildung hat. würde ich dem nicht einfach so zusehen.
08.11.2010 um 01:49 Uhr
BaumannYvonne, gibt es zusätzlich noch vertragliche Bindungszeiten? Wer trägt die Kosten?
Verwandte Themen
Versetzung nach nicht geschaffter Prüfung
ÄlterHallo zusammen! Ein Mitarbeiter hat die Weiterbildung für die Stelle der internen Revision nicht geschafft. Laut unserem Chef ist diese Weiterbildung aber Voraussetzung für die Position "Interne
Pflicht für AN zur Weiterbildung oder Fortbildung - egal welcher Art - kann der BR dabei mitbestimmen?
ÄlterHallo, hat der BR das Recht auf Mitbestimmung/Mitwirkung bei Verpflichtung von AN zur Weiterbildung oder zu etwas, was der AG dafür hält? In meinem Fall hat der AG eine "Weiterbildung" mit Pflichtte
Weiterbildung freigest. BRM - Bechluß des BR notendig ?
ÄlterHallo Leute, ich habe da mal eine knifflige Frage: Ein freigestelltes BRM hatte in 2008 eine Einladung der BG (Berufsgenossenschaft) zu einem Weiterbildungslehrgang für November 2009 erhalten. Es
Bildungsurlaub
ÄlterHallo, in unserem Betrieb in NRW, knapp 200 AN stellt sich folgende Frage: Ein AN beantragt eine Weiterbildung. Der Kollege hat sich die Weiterbildung selber ausgesucht, die Kosten für die Weiterbildu
Weiterbildung als Betreibsrat oder Weiterbildung im Beruf - darf die Geschäftsleitung mich vor diese Wahl stellen?
ÄlterEinen schönen guten Tag! Ich bin stel. Betreibsrat in einer Firme mit ca. 50 Angestellten. Im kommenden Jahr möchte ich das Betriebsratseinführungssiminar besuchen und des weiteren hatte ich die M