Erstellt am 07.11.2010 um 22:57 Uhr von Ident
Sie können ja diese Meinung haben.
Mann/Frau investiert schon genug Freizeit in dieses Ehrenamt.
Freistellung von der Arbeitsleistung und gut ist!
Meine Meinung
Gruß Ident
Erstellt am 07.11.2010 um 23:14 Uhr von rainerw
Yvonne,
Du hättest keinen neuen Thread aufmachen brauchen, sondern einfach in dem alten das Häkchen bei 7 Antworten raus nehmen sollen bei Deiner Eingangsfrage. Dafürnur auf Beitrag bearbeiten gehen und dann wirst Du dahin geleitet.
Da es eine betriebl.Weiterbildung ist ändert das natürlich einiges. Diese sind nach § 96 - 98 BetrVG auch in der Mitbestimmung des BR. Desweitern sollte man auch § 87 Abs 2 und ggfl. Abs 1 mit in betracht ziehen. Da ich hier nicht draus lesen kann ob der AN auch einen privaten Nutzen von dieser Weiterbildung hat. würde ich dem nicht einfach so zusehen.
Erstellt am 08.11.2010 um 00:49 Uhr von ridgeback
BaumannYvonne,
gibt es zusätzlich noch vertragliche Bindungszeiten?
Wer trägt die Kosten?