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Weiterbildung und dafür Urlaub nehmen

B
BaumannYvonne
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Darf ein Arbeitgeber festlegen, dass ein Mitarbeiter wenn er an einer Weiterbildung teilnehmen möchte, dafür einen Urlaubstag, Überstunden oder einen normalen feien Tag obfern muss.

2.13307

Community-Antworten (7)

W
wahlvst

07.11.2010 um 13:48 Uhr

Ja, wenn es so in einem TV/ ArbV gereget ist und dadurch nicht der gesetzl Mindesturlaub angegriffen wird.

W
wölfchen

07.11.2010 um 14:46 Uhr

. . . in manchen Bundesländern gibt es auch Bildungsurlaub . . .

W
wahlvst

07.11.2010 um 14:58 Uhr

wölfchen

dieser Bildungsurlaub ist aber i.d.R. nichgt dafür gedacht, dass der AG diese in Anpruch nehmen darf um betrieblich notwendige Quali durch zuführen. Er dient vielmehr zur politischen Bildung oder auch Bildung mit welcher man die beruflichen Chancen verbessern kann.

Diesen kann auch nur der AN beantragen.

R
rainerw

07.11.2010 um 15:18 Uhr

@wahlvst Wie das? So sagt das niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz in §11 Abs.2 Nr. 2.2 zum Beispiel aus: Eine Veranstaltung darf nicht annerkannt werden, wenn 1.die Teilnahme von der Zugehörigkeit zu Parteien, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften oder ähnlichen Veranstaltungen abhängig gemacht wird.

oder wenn die Veranstaltung

unmittelbar der Durchsetzung politischer Ziele dient.

Hier mal ein Urteil das nach mehreren Instanzen gefällt wurde, in dem eine Arbeitnehmerin ihren Schwedischlehrgang durchbekommen hat.

BAG 15.3.2005, 9 AZR 104/04

R
ridgeback

07.11.2010 um 15:23 Uhr

BaumannYvonne, handelt es sich um eine betriebl. oder private Weiterbildung??

W
wahlvst

07.11.2010 um 15:46 Uhr

Hallo rainerw

Wie das?

Das verstehe ich nicht????

Habe doch nichts geschrieben was Deiner Antwort widerspricht!

Habe doch nur geschrieben, dass dieser Bildungsurlaub nicjht da ist um betrieblich notwenige Quali zu erlangen! Das ist Sache des AG. Ich gehe auch davon aus, dass es sich bei der Frage von BaumannYvonne um betriebliche Quali handelt.


Hallo rainerw Alles klar, habe manchmal ja auch nicht den "klaren" Blick :-))

PS: Hast Du übrigens die Genehmigung für Sonntagsarbeit??? :-))))

R
rainerw

07.11.2010 um 15:52 Uhr

wahlvst, Sorry, dann habe ich Deien Antwort nur nicht richtig interpretiert.

Jetzt müsste nur noch Yvonne wieder auftauchen und in ihrer Eingangsfrage das Häkchen bei den 7 Antworten wieder raus nehmen.

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