Fristlose Kündigung einer BV
BR und GF haben eine zeitlich begrenzte BV abgeschlossen, Inhalt Quali- maßnahme für eine bestimmte Abteilung. Verschiedene Vertragsbestandteile (Info. an BR über Zeit, Ort, Beginn, Inhalt der Maßnahme,) wurden von seitens der GF nicht eingehalten. BR kündigte darauf fristlos die BV. GF akzeptiert die Kündigung nicht und beruft sich dabei auf § 77 (3- Monatsfrist der Kündigung), GF sieht die BV weiterhin als gültig an. Wie kann der BR weiter verfahren?
Community-Antworten (2)
01.11.2010 um 10:44 Uhr
@Mischkabär, da werdet ihr wohl das Nachsehen und der AG recht haben! Wenn ihr in der BV keine Klausel eingebaut habt, die ein vorzeitiges (beidseitiges!) kündigen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, werdet ihr die Befristung aussitzen müssen.
01.11.2010 um 18:51 Uhr
Was wollt ihr mit der Kündigung bezwecken?
Will man, dass der Arbeitgeber eine BV umsetzt, sind andere Mittel zu wählen als die Kündigung. Der §23 BetrVG gibt euch die Vorgehensweise vor: Der BR kann beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Handlung zu unterlassen, die Vornahme einer Handlung zu dulden oder eine Handlung vorzunehmen.
Auch wenn ihr die BV kündigt wirkt sie nach, da sie Regelungsinhalte nach §98 BetrVG betrifft. Ihr müsstet dann u.U. die Einigungsstelle anrufen wenn ihr neue Inhalte verhandeln wollt. Damit könnt ihr den AG noch lange nicht dazu bringen die BV umzusetzen.
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