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Ist der BR einem MA gegenüber beweispflichtig ob ein Beschluss gefasst wurde oder nicht?

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Peter07
Jan 2018 bearbeitet

Der BR hat einen Beschluss gefasst. Es wurde ordentlich geladen. Nun behauptet ein MA, dass der BR keinen ordentlichen bzw. keinen Beschluss gefasst.

Dieser MA möchte nun die Tagesordnung bzw. das Protokoll sehen, ob der BR einen Beschluss gefasst hat.

Muss der BR einen MA beweisen, wenn dieser zweifel hat, dass der BR einen gültigen Beschluss gefasst hat?

Gruß Peter07

5.04108

Community-Antworten (8)

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paula

01.08.2007 um 18:02 Uhr

Warum sollte der BR dem MA irgendetwas beweißen müssen? Da besteht keinerlei Verpflichtung!

Warum hat den der AN hier so ein großes Interesse?

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Rollie

01.08.2007 um 18:29 Uhr

Der AN hat kein Einblicksrecht in das Protokoll

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Peter07

01.08.2007 um 20:31 Uhr

dieser MA behauptet, dass ein Thema nicht auf derTagesordnung stand, aber der BR trotzdem einen Beschluss gefasst hat.

Nun möchte dieser MA wissen, ob alles korrekt gelaufen ist.

Gruß Peter07

A
amazing

01.08.2007 um 20:39 Uhr

Peter07

Welches Interesse hat der MA dabei? Ist er selber betroffen?

Nichtsdestotrotz: Welche TOP's in den BR-Sitzungen besprochen oder beschlossen wird, geschieht unter Ausschluß der Öffentlichkeit.

Woher will der MA eigentlich wissen, was in der Sitzung beschlossen wurde oder nicht? Plaudert aus dem Gremium etwa jemand Internas aus?

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Peter07

01.08.2007 um 21:25 Uhr

@amazing

es ist bekannt geworden, wie keine ahnung, dass unser GBRV etwas unterschrieben hat, obwohl dies nicht als Tagesordnungspunkt bei der letzten Einladung draufstand sondern im nachhinein per telefon abgefragt wurde. Als ich nun aus dem Urlaub kam, wurde ich damit konfrontiert. Ich bekam das Protokoll mit der damaligen Einladung und musste ebenfalls feststellen dass der Tagesordnungspunkt fehlte und somit konnte man ja keinen ordnungsgemäßen Beschluss fassen. Was könne wir oder ich tun um die Kuh vom Eis zu bringen?

Gruß Peter07

DAH
Der alte Heini

02.08.2007 um 01:06 Uhr

Peter07, der GBR könnte mit einem nachträglichen, ordentlich gefassten Beschluss den Fehler heilen. Somit wäre dann die Kuh vom Eis.

Der MA hat keinerlei Rechte irgendwelch Unterlagen einzusehen. Der GBR sollte sich nicht in eine Rechtfertigungsecke drängen lassen. Wenn der Kollege mit dem Verhalten eines Gremiums Probleme hat, sollte er den für ihn möglichen Rechtsweg beschreiten.

N
nikiforos62

02.08.2007 um 10:58 Uhr

Ich schließe mich den MEinungen der Kollegen an.

Habt ihr vielleicht eine Undichte Stelle im eurem Betriebsrat. Ich würde hier Gedangen machen

E
Edelweis

02.08.2007 um 17:28 Uhr

Ich bin auch der Meinung, dass der AN kein Anrecht auf die geforderten Beweise hat. Andererseits bin ich entsetzt, dass Betriebsräte - meine Vorredner- eine Mißachtung des BetrVG so einfach abtun und lediglich Verrat vermuten, weil Interna aus dem "Geheimrat" bekannt wurden. Schließlich trifft der BR manchmal auch weitreichende Beschlüsse, die die AN betreffen. Da sollte schon alles ganz klar nach dem BetrVG ablaufen. Aber die Wähler werden sich das vielleicht merken. Ein ähnliches Problem wurde übrigens im Thread 15916 besprochen. Die dazu gemachten Aussagen sind wesentlich "gehaltreicher" als die zu diesem Thread.

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