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Infomationspficht an Vorgesetzten vor Betriebsratsgespräch ?

L
listigerfuchs
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns hat der Vorgesetzte seinem Mitarbeiter nahegelegt, das er in Zukunft, wenn er ein Gespräch mit dem BR einplant, vorher informiert werden will. Verstößt der Vorgesetzte gegen das Betriebsverfassungsgesetz, wenn ja nach welchem § ?

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Community-Antworten (5)

S
sueton

29.10.2010 um 21:27 Uhr

Hallo Listigerfuchs !

Nichts für ungut,aber das BetrVG kannst Du oben im Reiter selber lesen ! Bei § 2 könntest Du schon anfangen! Ich bin halt immer sauer,wenn BR fähig sind,sich hier einzuloggen,aber die anderen Links einfach übersehen.Faulheit ist keine Empfehlung für einen BR !!!

Grüsse,sueton

K
Kölner

29.10.2010 um 21:34 Uhr

@sueton Dass es so einfach nicht ist, beweist Du gerade sehr eindrücklich: § 2 BetrVG hat wohl wenig mit der Frage zu tun...eher schon die analoge Anwendung des § 84 Abs. 3 BetrVG.

S
sueton

29.10.2010 um 21:53 Uhr

Hallo Kölner !

Richtig,so einfach íst es nicht! Ich habe ja auch geschrieben,daß Listigerfuchs damit 'anfangen' könnte,denn da steht was von vertrauensvoller Zusammenarbeit! Wo Du jetzt genau das Beschwerderecht des § 84 Abs. 3 herleitest,weiß ich nicht,hier war - jedenfalls nach meiner Diktion - nur von einem Gespräch die Rede.

Grüsse,sueton

K
Kölner

29.10.2010 um 21:54 Uhr

@sueton Ich schrieb 'analoge Anwendung' - die Kommentare sind da recht eindeutig...

P
pfeilenbogen

29.10.2010 um 22:06 Uhr

Hallo Kölner !

Ich schrieb "analoge Anwendung" - die Kommentare sind da recht eindeutig Das verstehe ich nun auch aber nicht!

Sie müssen sich vor dem Besuch bei ihrem Vorgesetzten ordnungsgemäß abmelden und nach Rückkehr wieder zurückmelden. Also dem AG auch die Möglichkeit geben für Ersatz Sorge zu tragen, damit der Betriebsablauf nicht gestörrt wird. Also nicht einfach das Band verlassen und sagen ich gehe zum BR.

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