Beschlussfassung
Hallo, Wir sind ein BR mit 5 Mitgliedern. Kann man mit nur 4 BR-Mitgliedern einen Beschluss fasse?
Community-Antworten (7)
29.10.2010 um 15:35 Uhr
Das könnt ihr sogar mit nur 3 BRMs. (Mehrheit mindestens der Hälfte der BRM; 2,5=3) Aber auf Ladung von evtl. Ersatzmitgliedern achten! Gruß PT Netty
29.10.2010 um 15:40 Uhr
Danke PT Netty, aber bei uns ist die Frage ob man bei einerBeschlussfassung eine ungerade Zahl der Mitglieder braucht?Gruß Perle
29.10.2010 um 16:06 Uhr
§33 BetrVG (1)Die Beschlüsse des BR werden,...,mit der Mehrheit der Anwesenden Mitglieder gefasst. auch 4 JA-stimmen sind die Mehrheit (2) Der BR ist ... beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der BRM an der Beschlussfassung teilnimmt. bei euch 3.
Bedeutet wenn ihr zu dritt einen Beschlussfassen solltet, reichen 2 JA-Stimmen.
Konkret auf deine Frage:ob man bei einerBeschlussfassung eine ungerade Zahl der Mitglieder braucht? Antwort: Nein
Gruß PT Netty
29.10.2010 um 18:55 Uhr
Kann man mit nur 4 BR-Mitgliedern einen Beschluss fasse? <<
JA
29.10.2010 um 19:18 Uhr
*Kann man mit nur 4 BR-Mitgliedern einen Beschluss fasse? * Ja, kann man, aber, man sollte wissen, dass der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt ist.
§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats (1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Eigentlich nur aus diesem Satz ergibt sich, dass eine Abstimmung auch mit einer geraden Zahl von anwesenden Mitgliedern möglich ist.
29.10.2010 um 23:21 Uhr
"*Kann man mit nur 4 BR-Mitgliedern einen Beschluss fasse? * Ja, kann man, aber, man sollte wissen, dass der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt ist."
Jetzt kommt es auf die Fragestellung an!!! Antrag der GF auf....Wer ist dagegen? ...oder wer ist dafür?...
29.10.2010 um 23:47 Uhr
Laffo, *Wer ist dagegen? * Abstimmungsergebnis 2 und dann ?
wer ist dafür?. Abstimmungsergebnis 2 und dann ?
Bei uns wird gefragt (wir sind 19) Antrag der GF auf..... Wer stimmt zu? (wenn einstimmig wird nicht weiter gefragt) Wer lehnt ab? Wer enthält sich?
Sonst kann man doch das:
Zwingend vorgeschrieben sind – im Ablehnungsfall (Fitting, Rn. 13) – die Wiedergabe des Wortlauts der Beschlüsse und die Angabe des Stimmenverhältnisses, mit dem sie gefasst wurden (Fitting, Rn. 10; GK-Raab, a. a. O.; GL, Rn. 6; HSWGN-Glock, Rn. 4; v. Hoyningen-Huene, S. 160; MünchArbR-Joost, § 307 Rn. 72 ff.; ErfK-Eisemann, Rn. 2; LAG Köln 25. 11. 98 – 2 TaBV 38/98),
finde ich zumindest, gar nicht richtig erfüllen, oder wie siehst Du das?
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