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§31 Vertreter der Gewerkschaft

B
Basty
Jan 2018 bearbeitet

Ich hab meinen AG informiert das bei der nächsten BR-Sitzung ein Vertreter der Gewerkschaft mitteilnimmt, in beratenterform ohne selbst ein Thema auf die TOP zusetzen. Wir das BR-Gremium haben bei der letzten Sitzung eine Terminvereinbahrung auf die nächste Sitzung gesetzt. Mein AG möchte nicht das ein Vertreter einer Gewerkschaft die Firma betritt. War noch nie und wieso aufeinmal Blabla. Meine Antwort war nur der Bezug auf das Hausrecht des BR bei einer Sitzung. Soll ich jetzt abladen und bei der anstehenden Sitzung einen Beschluss fassen über eine Einladung nach §31Betr. Wo dann wir auf rechtlicherseite stehen oder soll ich alles beim alten lassen

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Community-Antworten (3)

L
Lucya

29.10.2010 um 15:29 Uhr

Hallo Basty, meinem Kenntnisstand nach - wenn 1/4 der BR Mitglieder das wünschen und Mitglieder der Gewerkgschaft sind - dann ist er gemäß § 31 immer dabei - und der AG kann dagegen nichts unternehmen.

S
sueton

29.10.2010 um 15:41 Uhr

Hallo Basty !

Es reicht,wenn Ihr nur ein Mitglied in der GEW habt,dann hat der GEW-Vertreter Zugangsrecht lt.BAG.

Grüsse,sueton

L
Lucya

29.10.2010 um 16:03 Uhr

Hallo Sueton aber was sagt denn dann § 31 aus ?? - verstehe ich nicht, ich habe nur die Info 1/4 der Mitglieder können das bestimmen. Hat jemand noch eine Info, ich finde das ich wichtig. ?? -

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