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JAV Ersatzmitglied

P
parteibuch
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben bei uns die JAV neu gegründet und jetzt stellt sich bei uns die Frage, ob das Ersatzmitglied der JAV auch seinen Anspruch auf Auskunft zwecks Übernahme nach der Ausbildung(sie lernt Ende Januar 2011 aus) geltend machen kann. Sie war jetzt erst ein Mal bei unserer ordentlichen BR-Sitzung dabei. Wir haben in unseren Texten dazu nichts so Richtiges gefunden.

Kann uns bitte jemand eine Antwort geben? Vielen Dank im Vorfeld!

Gruß parteibuch

1.10901

Community-Antworten (1)

W
wölfchen

27.10.2010 um 11:56 Uhr

. . . handelt es sich um ein wirkliches Ersatzmitglied der JAV, oder hat sie nur als Ersatz für den sonst üblichen Vertreter der JAV an der BR-Sitzung teilgenommen? Die Teilnahme an der BR- Sitzung ist jedenfalls nicht das Kriterium, sondern die Tätigkeit als JAV . . .

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