Erstellt am 27.10.2010 um 09:29 Uhr von Dielöwin
Hallo, also wir sind mit unseren SBV-Wahlen durch.Bei uns erfolgte die Bekanntmachung der Wahl durch einen Aushang im Schaukasten (mehrere) Ihr kündigt darin an, daß eine Wahl stattzufinden hat. Dann einen Aushang wann die Wahl stattfindet, Wahlordnung
kann im BR-Büro ausliegen. Dann sucht ihr euch Kandidaten die sich aufstellen lassen.Wenn ihr das vereinfachte Wahlverfahren anwenden könnt, macht eine Wahlversammlung mit anschließender Wahl.Ich denke so müßte es gehen... aber es werden bestimmt noch mehr Anregungen kommen. ;)
Erstellt am 27.10.2010 um 13:56 Uhr von wahlvst
Kandidatenvorschläge dürfen ausschließlich von aktiv Wahlberechtigten gemacht werden, also Schwerbehinderten und Gleichgestellten. Weiter bedarf es beim formellen Wahlverfahren muss jeder Wahlvorschlag muß von einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein.
Bei formellem Wahlverfahren muss der Wahlvorstand gem. Wahlordnung einen entsprechenden Wahlaushang machen. Bei vereinfachtem Wahlverfahren muss die SBV zur Wahlversammlung entsprechnd § 94 bzw /und Wahlordnung zur Wahlversammlung einladen.