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Wahl Schwerbehindertenvertretung

B
brdabo
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns stehen die Wahlen für die Schwerbehindertenvertretung an. Wie muss die Wahl angekündigt werden. Für jeden Mitarbeiter zugänglich? da ja nicht nur Schwerbehinderte gewählt werden können ist es also zwingend notwendig , alle Mitarbeiter zu informieren , dass die Wahlen statt finden?.

Gruß

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Community-Antworten (2)

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Dielöwin

27.10.2010 um 11:29 Uhr

Hallo, also wir sind mit unseren SBV-Wahlen durch.Bei uns erfolgte die Bekanntmachung der Wahl durch einen Aushang im Schaukasten (mehrere) Ihr kündigt darin an, daß eine Wahl stattzufinden hat. Dann einen Aushang wann die Wahl stattfindet, Wahlordnung kann im BR-Büro ausliegen. Dann sucht ihr euch Kandidaten die sich aufstellen lassen.Wenn ihr das vereinfachte Wahlverfahren anwenden könnt, macht eine Wahlversammlung mit anschließender Wahl.Ich denke so müßte es gehen... aber es werden bestimmt noch mehr Anregungen kommen. ;)

W
wahlvst

27.10.2010 um 15:56 Uhr

Kandidatenvorschläge dürfen ausschließlich von aktiv Wahlberechtigten gemacht werden, also Schwerbehinderten und Gleichgestellten. Weiter bedarf es beim formellen Wahlverfahren muss jeder Wahlvorschlag muß von einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein.

Bei formellem Wahlverfahren muss der Wahlvorstand gem. Wahlordnung einen entsprechenden Wahlaushang machen. Bei vereinfachtem Wahlverfahren muss die SBV zur Wahlversammlung entsprechnd § 94 bzw /und Wahlordnung zur Wahlversammlung einladen.

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