W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellung Produktionsleiter

A
Agassi0
Okt 2021 bearbeitet

Moin,

bei uns wurde vor kurzem ein Produktionsleiter eingestellt, soweit alles gut, wir haben der Einstellung und der Eingruppierung zugestimmt. Jetzt stellt sich heraus, dass er sogar MA einstellen und kündigen kann. Das würde ja heissen, dass er leiteder Angestellter ist. Muss der Betriebsrat bei der Anörung zur Einstellung davon Kenntnis erlangen?

284014

Community-Antworten (14)

K
Kjarrigan

05.10.2021 um 10:31 Uhr

Ich würde mit dem AG sprechen und den Status mit ihm klären. Die selbständige Einstellung und Kündigung von MA ist ein Indiz für Leitende Angestellte. Muss aber nicht zwingend direkt dazu führen.

P
Pickel

05.10.2021 um 10:43 Uhr

Es nicht Aufgabe des AG, den Statuts eines leitenden Angestellten gem. BetrVG festzulegen. Daher ist es euer Schuh, den ihr euch anziehen müsst

A
Agassi0

05.10.2021 um 11:08 Uhr

Welchen Schuh müssen wir uns anziehen?

R
rsddbr

05.10.2021 um 11:38 Uhr

Wenn er leitender Angestellter nach §5 BetrVG ist, muss euer AG gar keine Anhörung zur Einstellung machen, sondern den BR nur informieren. Nun hat euer AG aber die Anhörung gemacht und ihr habt zugestimmt. Frage: Was ist das Problem? Bei der BR-Wahl 2022 würde der Wahlvorstand entscheiden, ob der Produktionsleiter auf der Wählerliste landet, oder eben nicht. Sollten jetzt Meinungsverschiedenheiten zwischen BR und AG oder BR und Produktionsleiter aufkommen, ob er den MBR des BR unterliegt und er sich z.B. an BVn halten muss, dann muss im Zweifel ein Gericht die Entscheidung treffen.

P
Pickel

05.10.2021 um 12:42 Uhr

"Welchen Schuh müssen wir uns anziehen?" sich darüber Gedanken zu machen, ob der MA leitend ist. Zum jetzigen Stand muss diese Fragestellung den AG schlichtweg nicht interessieren.

A
Agassi0

05.10.2021 um 13:40 Uhr

sich darüber Gedanken zu machen, ob der MA leitend ist. Zum jetzigen Stand muss diese Fragestellung den AG schlichtweg nicht interessieren.

Folgendes: Wenn er von Anfang an leitender MA gewesen wäre, hätte der AG uns ja gar nicht unterrichten bzw. anhören müssen. Da er es aber getan hat, müssen wir davon ausgehen, dass er es nicht ist. Eine Relevanz hätte bzw. hat es bei der Berücksichtigung der Wählerliste oder eben nicht. Meine Frage war ja nur, ob der AG uns hätte informieren können bzw. sollen bezüglich der leitenden Tätigkeit, auch im Zusammenhang vertraulicher Zusammenarbeit wäre das ja zielführend

P
Pickel

05.10.2021 um 14:04 Uhr

"Wenn er von Anfang an leitender MA gewesen wäre, hätte der AG uns ja gar nicht unterrichten bzw. anhören müssen. Da er es aber getan hat, müssen wir davon ausgehen, dass er es nicht ist"

Hier liegt dein Logik-Fehler. Der AG ist den einfachen Weg gegangen diese Diskussion zu vermeiden und hat angehört. Daraus könnt ihr aber nicht verbindlich auf den Status schließen - denn den legt der AG ja gar nicht selber fest.

I
IlkaB

05.10.2021 um 14:58 Uhr

Pickel, hilf mir mal von der Leitung bitte.

Wer, wenn nicht der Arbeitgeber, legt fest ob ein MA Leitend ist oder nicht?

A
Agassi0

05.10.2021 um 15:00 Uhr

denn den legt der AG ja gar nicht selber fest.

Wer denn? Der MA selber....???

C
celestro

05.10.2021 um 15:11 Uhr

das Gesetz

A
Agassi0

05.10.2021 um 15:21 Uhr

das Gesetz

Ach was... Der AG entscheidet doch, ob derjenige leitender Angestellter wird, oder nicht.

Meine Frage ist ja auch beantwortet, der AG muss nicht darüber informieren.

G
ganther

05.10.2021 um 15:29 Uhr

Der AG entscheidet welche Aufgaben jemand hat und welche Kompetenzen. Ob er damit leitender Angestellter ist, ergibt aus dem Gesetz. Sonst beschweren sich die BRs, wenn der AG jemanden einfach zum Leitenden erklärt und nun diskutieren wir hier anders herum.... Ob jemand leitender Angestellter ist ergibt sich aus dem Gesetz. Und es gibt auch noch feine Unterschiede zwischen KSchG und BetrVG. Der BR bzw. der Wahlvorstand muss sich anhand der Kompetenzen schon selber Gedanken machen, ob es ein Leitender ist.... Und ich würde mir dies doch NIEMALS vom AG vorgeben lassen.

A
Agassi0

05.10.2021 um 15:59 Uhr

Erstellt am 05.10.2021 um 13:29 Uhr von ganther Der AG entscheidet welche Aufgaben jemand hat und welche Kompetenzen. Ob er damit leitender Angestellter ist, ergibt aus dem Gesetz. Sonst beschweren sich die BRs, wenn der AG jemanden einfach zum Leitenden erklärt und nun diskutieren wir hier anders herum.... Ob jemand leitender Angestellter ist ergibt sich aus dem Gesetz. Und es gibt auch noch feine Unterschiede zwischen KSchG und BetrVG. Der BR bzw. der Wahlvorstand muss sich anhand der Kompetenzen schon selber Gedanken machen, ob es ein Leitender ist.... Und ich würde mir dies doch NIEMALS vom AG vorgeben lassen.

Dem ist jetzt nichts mehr hinzuzufügen!!!

X
XYZ68

05.10.2021 um 17:09 Uhr

Solange es keine Aussage des Arbeitgebers gibt, wäre es für mich kein leitender Angestellter. Vor der nächsten Wahl muss der Arbeitgeber ja Farbe bekennen und ihn entweder in die Wählerliste aufnehmen, oder aber nicht. Und erst dann muss ich es prüfen. Falls der Produktionsleiter vorher der Meinung ist, er müsse sich nicht an BVen halten, dann den Arbeitgeber fragen, wie es sich denn nun verhält, ob er ein leitender oder doch nur ein leidender Angestellter ist. :)

Ihre Antwort