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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Produktionsleiter wählbar ?

M
Mitarbeiter0815
Jan 2019 bearbeitet

Darf sich ein Produktionsleiter eigentlich auch zur Wahl für den Betriebsrat aufstellen lassen ? Bei uns ist der Produktionsleiter im Betriebsrat. Zum Zeitpunkt der letzten Wahl war er noch Abteilungsleiter. Inzwischen ist er Produktionsleiter und hat sich auch wieder aufstellen lassen. Ist das rechtlich okay ?

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Community-Antworten (7)

E
Erbsenzähler

06.03.2018 um 14:40 Uhr

Ist er ein leitender Angestellter oder nur Abteilungsleiter? Es kommt darauf an. Google mal nach der Definition für leitende Angestellte. Gucke nach den Voraussetzungen und hake jeden ab. Dann weißt du ob er es ist oder nicht.

Ohne weitere Infos muss man sagen: Kann sein, aber kann auch nicht sein.

V
Vivaldi

06.03.2018 um 16:36 Uhr

Der Wahlvorstand prüft, wer aktives und passives Wahlrecht hat.

R
rojojo

06.03.2018 um 18:39 Uhr

Ich gehe davon aus, das der BR nach der Beförderung geprüft hat ob er weiter im BR tätig sein kann. Wenn er danach weiter BR bleiben konnte, kann er sich auch wider aufstellen lassen. Oder wurde diese Prüfung versäumt ?

S
samira

06.03.2018 um 19:52 Uhr

Aber wer wählt ihn. Das müsste doch den Wählern auffallen, dass das nicht die richtige Wahl ist.

L
Legis

07.03.2018 um 10:05 Uhr

Ein Hauptkriterium, um in die Kategorie "leitender Angestellter" zu fallen und weder wählbar noch wahlberechtigt zu sein ist: darf die Person eigenständig einstellen und entlassen. In den meisten Fällen ist dies nicht so.

S
SADIK1971

16.01.2019 um 09:37 Uhr

Unserer Br-Vorsitzender ist befördert worden zum Betriebsleiter . Wie ist das in diesem Fall ?

P
Pjöööng

16.01.2019 um 11:32 Uhr

Genauso !

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