Erstellt am 26.10.2010 um 09:05 Uhr von sanifair
Ja da gibt es ein MBR. Daher darf der AG das nicht ohne euch einfuhren. Aber überlegt euch mal gute Argumente gegen die Kleidung. Die braucht ihr für eine evtl einigungsstelle. Die Kollegen wollen nicht wird da nicht ziehen
Erstellt am 26.10.2010 um 09:11 Uhr von galaxy
@aragon
Hier greift das sogenannte Direktionsrecht des Arbeitgebers.
Er darf diese Maßnahme selbstverständlich fordern.
Da ihr, wie sanifair es ja schon geschrieben hat, ein MBR habt, solltet ihr eine BV abschließen, wo auch geregelt ist, wer die Reinigung bezahlt, wieviel Dienstkleidung pro Person gestellt wird, und, und, und....
Gruß
Galaxy
Erstellt am 26.10.2010 um 12:48 Uhr von Tanzbär
Überzeugt eure Mitarbeiterinnen auch davon, dass sie mit Dienstkleidung hübsch aussehen.
Letztendlich sparen sie auch noch, wenn sie ihre Tageskleidung weniger tragen und auch weniger waschen müssen.
Erstellt am 26.10.2010 um 12:59 Uhr von rainerw
Tanzbär Du alter Chameur. Wenn diese nun männlich sind?
Aber im Ernst, in wie weit würde das Direktionsrecht fruchten wenn die MA diesem nicht nachkommen würden?
Neben den von Galaxy benannten Punkten ist es auch wichtig die Umleidemöglichkeiten zu regeln. Thema schwarz- weiß Spinde. Dies Sollte eurem AG gerade zum Thema Hygienerichtlinien und HACCP wichtig sein.
Erstellt am 26.10.2010 um 13:20 Uhr von Tanzbär
> Die GF hat beschlossen das die Mitarbeiterinnen der Rezeption
> Wenn diese nun männlich sind?
Neneee, das geht gar nicht ... ;-))