Mitbestimmungsrecht bei Dienstkleidung
Guten Morgen.
Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei Dienstkleidung?
Unser konkreter Fall: Wir sind ein Akut-Krankenhaus und haben seit ein paar Wochen eine neugestaltete Rezeption. Die GF hat beschlossen das die Mitarbeiterinnen der Rezeption in Zukunft nicht mehr in ihrer Privat-Kleidung sondern mit Hellblauer Bluse und Dunkelblauer Weste, die vom AG gestellt wird zur Arbeit erscheinen müssen. Die Mitarbeiterinnen sind mit dieser Lösung aber sehr unzufrieden.
Hat der BR einen Hebel wo er ansetzen kann?
Community-Antworten (5)
26.10.2010 um 11:05 Uhr
Ja da gibt es ein MBR. Daher darf der AG das nicht ohne euch einfuhren. Aber überlegt euch mal gute Argumente gegen die Kleidung. Die braucht ihr für eine evtl einigungsstelle. Die Kollegen wollen nicht wird da nicht ziehen
26.10.2010 um 11:11 Uhr
@aragon
Hier greift das sogenannte Direktionsrecht des Arbeitgebers.
Er darf diese Maßnahme selbstverständlich fordern.
Da ihr, wie sanifair es ja schon geschrieben hat, ein MBR habt, solltet ihr eine BV abschließen, wo auch geregelt ist, wer die Reinigung bezahlt, wieviel Dienstkleidung pro Person gestellt wird, und, und, und....
Gruß Galaxy
26.10.2010 um 14:48 Uhr
Überzeugt eure Mitarbeiterinnen auch davon, dass sie mit Dienstkleidung hübsch aussehen. Letztendlich sparen sie auch noch, wenn sie ihre Tageskleidung weniger tragen und auch weniger waschen müssen.
26.10.2010 um 14:59 Uhr
Tanzbär Du alter Chameur. Wenn diese nun männlich sind?
Aber im Ernst, in wie weit würde das Direktionsrecht fruchten wenn die MA diesem nicht nachkommen würden?
Neben den von Galaxy benannten Punkten ist es auch wichtig die Umleidemöglichkeiten zu regeln. Thema schwarz- weiß Spinde. Dies Sollte eurem AG gerade zum Thema Hygienerichtlinien und HACCP wichtig sein.
26.10.2010 um 15:20 Uhr
Die GF hat beschlossen das die Mitarbeiterinnen der Rezeption
Wenn diese nun männlich sind?
Neneee, das geht gar nicht ... ;-))
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