Erforderliche BR-Arbeit nach § 37 Abs.2 BetrVG
Guten Morgen,
wir planen zur Zeit im BR ein grösseres Projekt und möchten mit der Betreuung eine BR-Kollegin beauftragen, die nicht freigestellt ist (wir haben eine volle Freistellung).
Als wir das Konzept dem AG vorgestellt haben, meinte er, dass er gegen das Projekt als solches nichts einzuwenden habe, er sei jedoch nicht damit einverstanden, dass die betreffende Kollegin damit beauftragt wird. "Das könnte schließlich der freigestellte BR-Kollege machen".
Ich bin der Auffassung, dass diese Argumentation einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält, da sich die Kollegin schließlich auf § 37 Abs.2 BetrVG berufen kann. Außerdem könnte der AG jedesmal dann, wenn sich ein BR auf § 37 Abs.2 BetrVG beruft, pauschal damit argumentieren, dass die Arbeit von dem freigestellten BR-Kollgegen übernommen werden kann.
Was meint Ihr?
Community-Antworten (6)
25.10.2010 um 13:01 Uhr
MrRossini, ob undwann entscheidet das einzelne BRM selbst, ob derAG einverstanden ist oder nicht.
25.10.2010 um 14:17 Uhr
Hallo, ich bin der Meinung dass das erst einmal euer voll freigestelltes Betriebsratsmitglied machen sollte. Soll sich dann herausstellen dass er mit der Zeit nicht hin kommt kann man immer noch ein weiteres BR Mitglied dazu nehmen. Eventuel reicht das dann sogar Stundenweise.
25.10.2010 um 17:58 Uhr
@mainpower das würde ja bedeuten, daß der freigestellte BR, welcher meist der BRV ist erst mal alle BR Arbeit alleine macht und die anderen BRM nur noch zu den BR Sitzungen kommen. Genau so sollte BR Arbeit nicht sein. Auch wenn es frei gestellte Mitglieder gibt sollten alle BRM ihren Teil beitragen und Arbeit übernehmen. Dafür sieht das BetrVG $37 die Freistellung aller BRM für Betriebsratsarbeit vor.
25.10.2010 um 21:03 Uhr
@Niemand, für was ist er dann Freigestellt?? Zum Däumchendrehen??
25.10.2010 um 21:57 Uhr
Na, in einem Betrieb, wo mindestens 1 BRM frei gestellt ist, sollte mehr als nur 1 Projekt an BR Arbeit da sein ;-))))
25.10.2010 um 22:13 Uhr
@mainpower und wofü rsind die anderen im BR da, nur zum rumsitzen und abnicken. BR Arbeit sollte auf so viele Schultern wie möglich verteilt werden. Dies ist auch mit ein Sinn, warum ein Gremium auch mit der Mitarbeiterzahl größer wird. Auch Ausschüsse können nicht nur von Freigestellten besetzt werden sondern von BRM´s der gesammten Gremiums. Gerade solche vorgehensweisen wo alles der BRV macht oder die Freigestellten, laufen zu schnell Gefahr in einem Gremium zu verfallen wo dann irgendwann mal mit dem 23er im eigenem Gremium gewunken wird.
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