Erstellt am 23.10.2010 um 18:43 Uhr von nicoline
trabajo,
*ca. 20 stunden vor antritt der arbeit.*
mit einer außerordentlichen Sitzung könnte man das vielleicht noch regeln mit der Zustimmung, muss man aber nicht, als BR.
Ohne Zustimmung des BR darf der AG nicht einstellen, es sei denn, er handelt nach § 100 BetrVG nachzulesen hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__100.html => kopieren und einfügen
Bei einer "normalen" Einstellung habt Ihr gemäß § 99 Abs.3 BetrVG 1 Woche Zeit, den Antrag zu bearbeiten, nachzulesen hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html
Erstellt am 24.10.2010 um 12:12 Uhr von pfeilenbogen
trabajo,
also, so wie nicoline schreibt, nutz euere Frist und untersagt dem AG die Bschäftigung vor der MB ohne dass er den § 100 BetrVG nutzt, nutzen darf. Ggf. die fehlerhafte Nutzung rechtlich angehen. Einmal so gehandelt und der AG gibt dem BR die Beschlussvorlagen frühzeitig.
Denn der § 100 BetrVG dürfte hier nur in sehr begrenzten Ausnahmen anwendbar sein.
Erkundigt euch als BR schon einmal nach einem guten Anwalt. Man kann dieses auch dem AG vorher zur Kenntnis geben, dass man so handelt, reicht vielleicht auch schon aus, um den AG zu Nachdenken und rechtlichem handeln zu bringen.
Erstellt am 24.10.2010 um 19:45 Uhr von mainpower
Hallo,
Leiharbeitnehmer werden doch ab und an kurzfristig benötigt. Dafür kann man sie ja nutzen.Da bleibt einem AG keine Woche Zeit um zu reagieren. Beispiel aus der Praxis: drei MA , Fahrgemeinschaft, eine Abteilung, haben einen Verkehrsunfall. Alle verletzt , fallen für zwei Wochen aus. Da muss doch auch schon im Interesse der Kollegen schnell reagiert werden. Da ist eine Woche viel zu lang. In solchen Fällen muss auch ein BR mal flexibel sein. Ist kein utopischer Fall, hat sich bei uns so zugetragen.
Erstellt am 24.10.2010 um 19:57 Uhr von nicoline
mainpower,
ohne Frage, aber immer am BR vorbei soll auch nicht sein, BV dazu ist vielleicht ein guter Weg.
Erstellt am 25.10.2010 um 05:56 Uhr von mainpower
@nicoline,
eine BV für solche Fälle wäre nicht das verkehrteste. Mich ärgert immer nur dass die meisten Leute gleich schreiben "das geht gar nicht". Ich möchte nicht wissen wie es in der realität bei denen in der Firma aussieht. Wenn 1% der Leute die hier gleich einen Anwalt einschalten wollen das auch wirklich machen ist das wohl Realistisch.
Erstellt am 25.10.2010 um 07:14 Uhr von nicoline
mainpower,
zwischen Rat und Realität können schon mal Welten liegen ;-))
Erstellt am 25.10.2010 um 09:11 Uhr von Tanzbär
Sinn des Einsatzes von Leiharbeitnehmern ist es doch, kurzfristig Arbeitsspitzen abzufangen, oder eben Mitarbeiter zu ersetzen.
Wenn sich da der BR hinter Bürokratie verbirgt, wird dementsprechend der Arbeitsdruck auf die Mitarbeiter größer. Die ssollte aber nicht in ihrem Sinne sein.
Vorschlag: Eine BV, die den kurzfristigen Einsatz regelt.
Erstellt am 25.10.2010 um 09:25 Uhr von rainerw
Ist dann aber nur die Frage wie definiert man dann aber die Arbeitspitzen in einer BV und wer setzt diese fest?