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Behinderung wegen Zustandekommen eines Betriebsrates und deshalb vorher versetzt worden

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diavola
Jan 2018 bearbeitet

hallo bin mutter 2 er töchter und noch im erziehungsurlaub bis 2012 bin aber früher in den betrieb zurück nun wollen wir einen betriebsrat aufstellen habe auch eine einladung zum 27.10 bekommen aber unsere chefin hänge dieses schreiben leider nicht bei uns im betrieb aus nunn wurden wir also ich und 2 andere mitarbeiter mit festverträgen zum 25.10 also mit sofortiger wirkung in anderen filalen versetzt was auch eindeutig ist da sie nicht möchten das ein betriebsrat zustande kommt was können wir tun können wir gegen die versetztung weiderspruch einlegen in unseren arbeitsverträgen steht leider das sie uns versetzten können aber sie haben in unseren schreiben kein grund angegeben und ist das nicht behinderung zur einladung der betriebsratwahl am 27.10 und was kann ich tun da ich bei der anderen filale schon ab montag auf den plan stehe

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Community-Antworten (4)

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nicoline

23.10.2010 um 12:14 Uhr

diavola, hört sich nach einer großen Drogeriekette an:

Schlecker versetzt Mitglied des Wahlvorstands in entfernte Filiale Dass Schlecker und sein Betriebsrat nicht das beste Verhältnis zueinander haben, zeigt sich gerade wieder an einem Einzelfall, der sich in der Nähe von Ludwigsburg abspielt. Eine alleinerziehende Mitarbeiterin wurde in eine 17 km entfernte Filiale zwangsversetzt und müsste nun jeden Tag die Strecke mit dem Taxi zur Arbeit fahren. Warum? Weil sie Ersatzmitglied des Wahlvorstands für den Betriebsrat ist, sagt die Gewerkschaft ver.di. Den Eilantrag, die Versetzung rückgängig zu machen, lehnte das Arbeitsgericht Ludwigsburg Anfang Oktober ab. Begründung: Nicht der Wahlvorstand, sondern die Mitarbeiterin selbst hätte den Antrag stellen müssen. Das bedeutet aber nicht, dass Schlecker mit seinem Vorgehen Recht hat. Schon bei der Wahlversammlung des Wahlvorstands hatte Schlecker vergeblich versucht, das Entstehen des Gremiums zu verhindern, Damals wurde die Polizei gerufen, um die Versammlung aufzulösen. Schlecker hatte behauptet, dass Nichtbetriebsangehörige anwesend seien. Auch sei wohl versucht worden, die gewählten Wahlvorstände mit mehr Arbeitszeit und höheren Gehältern zu bestechen, damit diese ihre Posten aufgeben, berichtet ver.di. Erfolgreich war die Versetzungs-Strategie von Schlecker zumindest auf den ersten Blick: Die Arbeit des Wahlvorstandes ist nicht mehr möglich, wenn das Ersatzmitglied nicht mehr einspringen kann, weil die Mitarbeiterin bewusst in einen anderen Wahlbezirk versetzt wurde. Die für den 4.11.2010 geplante Betriebsratswahl ist aber nur gültig, wenn sie von einem Wahlvorstand geleitet wird. Ver.di will nun gegen das Urteil beim Landesarbeitsgericht klagen. Bis zu einer neuen Entscheidung muss die Mitarbeiterin aber weiter mit dem Taxi zu ihrem neuen Arbeitsplatz fahren. Eine Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es zu ihren Arbeitszeiten nicht und ein Auto besitzt sie nicht. Die Alleinerziehende kann sich das Taxi aber nicht leisten, denn sie verdient bei einer 27,5-Stunden-Woche nur rund 900 Euro netto. Die einzige Alternative, vor die sie von Schlecker gestellt wurde, war, ihre Wochenarbeitszeit um 8,5 Stunden zu kürzen und dafür in der alten Filiale zu bleiben. Das kann sie sich aber genauso wenig leisten. Die Kosten von knapp 50 Euro pro Fahrt übernimmt deshalb vorläufig ver.di, klagt diese aber bei Schlecker ein.

Wenn möglich, wendet Euch an die Gewerkschaft, oder, wenn Ihr privaten Rechtsschutz habt an einen Anwalt.

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diavola

23.10.2010 um 12:24 Uhr

nein arbeiten in einer fastfood kette bk nur wenn wir keinen wiederspruch gegen die versetzung einlegen können dann kommt kein betreiobsrat zu stande weil die anderen schon so auseinader genommen wurden sind von den chefas in einzel gesprächen das sie angst haben und wir drei udn noch jemand halten durch oder versuchen es nur ist es nicht behinderung von den chefs sie müssen die einladung doch aus hängen und ist doch ooffensichtlich das sie uns jetzt versetzen damit wir dann nicht mehr zu diesem store dazu gehören nur bei mir im schreiben steht der betereibsrat wurde zur kenntnis gesetzt udn dazu gworden aber ind er filale qwo ich hin kommev gibt es keinen und in unseren ist auch noch keienr da sollte weiner ebnstehern am mittwoch

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DerAlteHeini

24.10.2010 um 01:25 Uhr

diavola Da ihr bei der Bildung eines BR behindert wurdet sollten drei Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht die Einsetzung eines Wahlvorstands beantragen. Zu dem Antrag solltet ihr gleichzeitig eine Liste mit Namen von Vorschlägen für Wahlvorstandsmitglieder beifügen. Gibt es z.B. in einer Stadt mehrere Filialen eines Unternehmens, so ist sicherlich nicht für jede einzelne Filiale ein BR zu bilden, sondern es dürfte ein Betriebsrat für "mehrere Filialen zu wählen sein. Hier dürfte eine Gewerkschaft hilfreich sein, z.B. die NGG.

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diavola

24.10.2010 um 18:16 Uhr

danke schön an dich derALTEHEINI abwer wie ist es bei unsere versetzung die sie uns am freitag zugestellt haben und ab montag gelten soll und die einladung am mittwoch sein soll zur betriebsratwahl können wir wiedwerspruch dagegen einlegen oder muss ich am montag in die andere filae also store

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