BR-Raum verlassen
Hallo Leute wenn es um ein Problem mit einem BR_Mitglied geht, und ich das gerne mit den anderen BR-Mitglieder erörtern möchte kann ich dann verlangen das dieses Mitglied den BR-Raum verlässt? Ich meine das Mitglied muss den Raum verlassen wenn die Abstimmung dies ergeben hat. der BR-Vorsitzende ist da aber andere Meinung. Handelt sich um den Vorsitzenden und ich bin seine Stellvertreterin.
Community-Antworten (8)
22.10.2010 um 18:53 Uhr
Ich würde mal sagen, ein BR-Mitglied muß eine Sitzung nur dann verlassen wenn ein TOP es selbst betrifft (Kündigung etc.) und nicht weil du ein Problem mit ihm hast.
Was ist eine BR-Sitzung? Eine Zusammenkunft von gewählten Mitarbeiter/innen die die Interessen der Mitarbeiter/innen vertreten sollen. In dieser Sitzung werden nach dem BetrVG Dinge erörtert die die Mitarbeiter betreffen.
Wenn du über dieses BR-Mitglied mit den anderen BRM sprechen möchtest dann triff dich abends auf ein Bier mit ihnen.
Grüße Kleine Hexe
22.10.2010 um 19:02 Uhr
Es könnte der Top Beschwerde über BR XY auf die Tagesordnung gesetzt werden. Dann müsste zu diesem TOP ein Ersatzmitglied geladen werden. Dann könnte der Beschwerdeführer seine Beschwerde vor dem Gremium vor bringen ohne daß diese BRM anwesend ist. Da nun der Beschwerdeführe auch betroffener BR ist müsste dieses Mitglied zur Beratung über die statthftigkeit der Beschwerde auch das Gremium verlassen und somit zu dem Top ein weiteres Ersatzmitglied geladen werden. Das Gremium kann dann ohne Anwesenheit der Betroffenen über diesen TOP entscheiden.
22.10.2010 um 19:04 Uhr
Nichts für ungut Nickie, aber dieser Beschluss ist für die Tonne. Also ungültig. Man kann doch nicht darüber einen Beschluss fassen das ein BRM den Raum verlassen nur weil man über ihn redet. Hat dieser kein Recht auf eigene Verteidigung? Solch eine vorgehensweise bringt unruhe in einem Gremium. Und wenn die da ist , ist auch nix mehr mit dem gemeinsamen Bier abends in der Kneipe.
23.10.2010 um 00:17 Uhr
ein BR-Mitglied muß eine Sitzung nur dann verlassen wenn ein TOP es selbst betrifft
Der Ansatz war nicht schlecht.
Wenn es eine Beschwerde gegen ein BRM als AN gibt, ist es dann nicht selbst betroffen?
Abends ein Bier trinkt man mit Freunden. Wenn es die BRM sind, sollte man das trennen können.
23.10.2010 um 10:36 Uhr
@Raabe Dass es sich um eine Beschwerde im Sinne des Gesetzes handelt, ist so ohne weiteres aus der Fragestellung heraus nicht ersichtlich.
@all Je nach Lage der Dinge ist alles denkbar:
- eigene Betroffenheit
- gar keine Betroffenheit
- jeder muss einzeln gehört werden
- alle zusammen können beide Seiten hören
- ...
23.10.2010 um 12:02 Uhr
Es war eine Beschwerde von seinem Vorgesetzten der mich als Stellvertreterin gefragt hat ob ich nicht mal im Vertrauen mit ihm sprechen könnte bevor es offizell zum BR kommt. Dies habe ich in einem persönlichen Gespräch unter 4 Augen versucht mit der bitte das es unter uns bleibt. Was er mir auch zugesagt hat. Habe auch keinen Namen genannt. Der BR-Vorsitzende ist dadrauf sofort zu seinem Vorgesetzten gegangen. Deshalb habe ich bei unserer nächsten Sitzung den Sachverhalt mit mit den anderen BR-Mitglieder klären wollen. Da habe ich dann auch den Namen bekannt gegeben, und deshalb meinte ich ist es richtig wenn der Vorsitzende dabei den Raum verlässt. Er wurde danach auch wieder rein geholt und zu der Sachlage befragt. Bei dem Vorgestzten heißt es jetzt ich hätte seinen Namen an dem BR-Vorsitzenden weiter gegeben. Soviel zu der Sachlage.
Aber trotzdem Danke für eure Hilfe.
23.10.2010 um 12:16 Uhr
Da du nicht mit Inhalten aufwarten willst, man dann zwischen den Zeilen lesen muß, nehme ich meine erste Antwort zurück. Dein Verhalten scheint nicht korrekt gewesen zu sein.
23.10.2010 um 12:58 Uhr
@Nickie Aber das ist doch mal spannend und Dein Anliegen fällt doch mindestens in zwei Teile auseinander: a) Zum einen hat der BRV scheinbar nichts besseres zu tun, als Internas (des BR) zu einem Dritten zu tragen. b) Zum anderen willst Du ihn deswegen von weiteren Diskussionen/Berichten über dieses Thema ausschließen
Beide Punkte sind (wenn man jetzt mal von der 'moralischen' Seite absieht) kaum sanktionier- oder durchsetzbar.
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