Hallo Kollegen/innen,
Hier eine Frage an die Experten.
Wir, ein deutsch. MaschbauUnternehmen als GmbH sind im Besitz einer schweizer Mutter (Holding) und haben als 7 Köpfiger Betriebsrat und WA folgendes Problem.

Sämtliche Entscheidungen z.b Zahlung von Weihnachtsgeld, Kurzarbeit Einführen von SAP, Einstellungsstop und natürlich kürzlich Massenentlassungen werden dem WA nicht und dem BR relativ Zeitnah mit Ergebnis ( 1-2 Tage vorher) mitgeteilt.
Der BR hat sich über die Art und Weise der Information nunmehr beschwert und paralell
dazu eine REA beauftragt um unsere MBR zu wahren.
Die GL sagte uns heute dass Sie Informationen bezüglich gravierender Ereignisse z.B Entlassungen an den BR/WA nicht weitergegen dürfen da Sie sonst gegen das schweizer Aktiengesetz verstossen und eventuelle Insiderwissen freigeben wird das zu einem immensen Schaden der Mutter und der Tochter führen könnte.Und Sie selbst (GL) machen sich strafbar.
Jetzt die Frage hierzu: Unterliegt hier das BetrVG und deren Mitbestimmung den Gesetzmäßigkeiten der Schweizer Mutter?. Und müssen wir lt. GL unsere Mitbestimmung im schlimmsten Fall beim Europäischen Gerichtshof einfordern.????
Falls hier jemand eine Antwort darauf weiß wäre ich euch sehr dankbar. Gerne auch mit Querverweiss auf entsprechende Gesetzestexte-BAG-oder sonstige Urteile.

Danke für eure Antworten
Beärle