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Einstellung und Verdienst

L
Lancelot
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! ich habe eine Frage zum MB Einstellung und Eingruppierung. Mir als BR muss ja bei einer Einstellungsanhörung die Eingruppierung durch den AG mitgeteilt werden. Nun gibt es in unserer Fa. keine Eingruppierungen oder Tarife oder sonstige Listen. Bezahlung daher mehr "gefühlsmäßig" Was jetzt ? UND: muss der AG mir mitteilen, was er für den MA bezahlt ?? Oder wenn er es nicht verraten will: Habe ich als BR eine Recht darauf ??

Vielen Dank

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Community-Antworten (1)

R
rkoch

21.10.2010 um 15:25 Uhr

Wie Du richtig erkannt hast setzt die Mitbestimmung zur Eingruppierung irgendwelche Eingruppierungsrichtlinien (tarifl. oder betr.) voraus. Ohne diese -> keine Mitbestimmung.

Eine Mitbestimmung über Individualeinkommen gibt es nicht, deshalb wird i.d.R. angenommen, das dem BR diese Information nicht zusteht. Da der BR sich aber Einsicht in die Brutto-Lohn-und Gehaltslisten verschaffen kann, (§80 BetrVG: Beachte: ist kein BA gebildet wird von der HM dem BRV dieses Einsichtsrecht zuerkannt) kann der BR die fehlende Information beschaffen. In wie weit der BR daraus Möglichkeiten ableiten kann seiner grundsätzlichen Pflicht zur Überwachung der Lohngerechtigkeit nachzukommen läßt die Rechtsprechung offen. Insofern: Ihr wollt es besser gar nicht wissen, sonst ärgert ihr Euch nur :-)

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