Einstellung und Verdienst
Hallo! ich habe eine Frage zum MB Einstellung und Eingruppierung. Mir als BR muss ja bei einer Einstellungsanhörung die Eingruppierung durch den AG mitgeteilt werden. Nun gibt es in unserer Fa. keine Eingruppierungen oder Tarife oder sonstige Listen. Bezahlung daher mehr "gefühlsmäßig" Was jetzt ? UND: muss der AG mir mitteilen, was er für den MA bezahlt ?? Oder wenn er es nicht verraten will: Habe ich als BR eine Recht darauf ??
Vielen Dank
Community-Antworten (1)
21.10.2010 um 15:25 Uhr
Wie Du richtig erkannt hast setzt die Mitbestimmung zur Eingruppierung irgendwelche Eingruppierungsrichtlinien (tarifl. oder betr.) voraus. Ohne diese -> keine Mitbestimmung.
Eine Mitbestimmung über Individualeinkommen gibt es nicht, deshalb wird i.d.R. angenommen, das dem BR diese Information nicht zusteht. Da der BR sich aber Einsicht in die Brutto-Lohn-und Gehaltslisten verschaffen kann, (§80 BetrVG: Beachte: ist kein BA gebildet wird von der HM dem BRV dieses Einsichtsrecht zuerkannt) kann der BR die fehlende Information beschaffen. In wie weit der BR daraus Möglichkeiten ableiten kann seiner grundsätzlichen Pflicht zur Überwachung der Lohngerechtigkeit nachzukommen läßt die Rechtsprechung offen. Insofern: Ihr wollt es besser gar nicht wissen, sonst ärgert ihr Euch nur :-)
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Lohnerhöhung zu spät - Über welchen Zeitraum hinweg kann man die zu wenig gezahlten Lohnerhöhungen rückwirkend einfordern?
ÄlterIch habe eine Frage zum Thema Lohnerhöhungen. Den Mitarbeitern unseres Betriebs werden laut Arbeitsvertrag nach jeweils sechs, zwölf sowie 24 Monaten Lohnerhöhungen zugesichert. Nun haben wir folgend
Vom BRV Mitteilung privater Daten von Kollegen an die IGM - ist das erlaubt?
ÄlterIst es erlaubt dass ein BRV telefonisch den Verdienst von Kollegen an die IGM weitergibt? Grund: Bei verschiedenen Kollegen war die IGM wohl der Meinung dass deren Angaben über den Verdienst auf d
Nebentätigkeit - muss der AN bei genehmigter Nebentätigkeit dem Arbeitgeber auch den Verdienst anzeigen?
ÄlterHallo Forum - Mitglieder, wer kann mir sagen, ob man genehmigter Nebentätigkeit dem Arbeitgeber auch den Verdienst anzeigen muss? Danke schon mal.
Betriebsübergang §613a; Verdienst sackt weiter in den Keller - Gibt es Möglichkeiten?
ÄlterRechtlicher Betriebsübergang §613a Abs. 5 BGB ???? Die Firma in der meine Frau arbeitet wurde per 01.April 2008 mit obengenannten Paragraphen auf eine andere Firma überschrieben. Wandel von GmbH &