W.A.F. LogoSeminare

Betriebsübergang §613a; Verdienst sackt weiter in den Keller - Gibt es Möglichkeiten?

G
ghostwriter666
Jan 2018 bearbeitet

Rechtlicher Betriebsübergang §613a Abs. 5 BGB ????

Die Firma in der meine Frau arbeitet wurde per 01.April 2008 mit obengenannten Paragraphen auf eine andere Firma überschrieben. Wandel von GmbH & Co.KG auf eine GmbH. Wo bei schon früher ein Betriebsübergang von Privater Firma an die genannte GmbH & Co.KG vollzogen wurde. Die alte Firma hinterliess bei einigen Angestellte Löcher in der VWL oder auch im Gehalt (Monat mal Vergessen). Meine Frau (Verkäuferin im Einzelhandel) arbeitet Vollzeit auf Basis von 163 Std. - doch aufgrund geldlicher Probleme wurde von ihr schon ein Monatsstundensatz von 158 Std. akzeptiert! Die Neue Firma (GmbH) hat jetzt vor entweder ein bis zwei zu entlassen (Rationalisierung - is ja zulässig was ich gelesen habe) aber auf alle Fälle sollen die Stunden noch weiter herabgesetzt werden - auf 130 Std....Der Verdienst sackt allso noch weiter in den Keller.. meine Frage is halt: Was kann man machen ??? Gibt es Möglichkeiten ??? Oder muss man alles so Akzeptieren ???

Wir würden uns sehr auf Antworten und Hilfe freuen... Thanxxxx

4.63004

Community-Antworten (4)

K
klinik

26.06.2008 um 09:21 Uhr

@ghostwriter666, Du beziehst dich auf den Übergang nach §613a Abs.5 BGB. Da steht ja drin dass der neue Arbeitgeber oder der neue Inhaber die Arbeitnehmer vor dem Übergang in TEXTFORM zu unterrichten über:

  1. den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Übergangs
  2. den Grund für den Übergang
  3. die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer
  4. die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht kommenden Maßnahmen.

In Abs.6 zu §613 a BGB steht: das Du wiedersprechen kannst innerhalb eines Monats. Les Dir auch mal den Abs.4 zu §613a BGB durch.

Meine Fragen zu diesem Fall:

  1. Habt Ihr einen Betriebsrat oder Personalrat?
  2. Hat der alte Inhaber die Belegschaft schriftlich über den Übergang informiert?
  3. Was beinhaltet der Arbeitsvertrag deiner Frau , zur wöchentlichen Arbeitszeit?
  4. Seit Ihr in euerer Firma gewerkschaftlich organisiert?
G
ghostwriter666

26.06.2008 um 10:31 Uhr

mmhh

  1. Kein Betriebsrat

  2. Unterrichtung & Vereinbarung zum Betriebsübergang wurde schriftlich ausgehändigt 2.1 Info zum Betriebsübergang (Firma zu Firma) 2.2 Bennung des Mitarbeiters (meine Frau) 2.3 Mitarbeiterdaten (Frau : von wann / als was ) 2.4 Übernahme des Arbeitsverhältnisses (Gehen sämtliche Arbeitsverhältnisse auf den Übernehme - alter Laden hat seinen aktiven Geschäftsbetrieb eingestellt) 2.5 Widerspruchrecht (war bekannt - sah aber nicht so gravierend aus - kennen die andere Firma schon länger) 2.6 Einverständnis Mitarbeiter (Zustimmung - wie gesagt - sie kennt die andere Firma und da gibt es eigentlich keine Probleme) 2.7 Resturlaub 2.8 Überstunden also Unterschrieben am 05.06.2008 (einstellung des aktiven Geschäftsbetriebes war am31.03.2008)

  3. Vertrag von 1998 (erstmal befristet gewesen - danach übergang zu unbefristet) Stundenlohn 15,- DM sie arbeitet meisst zwischen 158 - 163 Stunden für rund 1300€ brutto (lt. Verdi sittenwidrig)

  4. Sind nur sie/ich und zwei weitere Kolleginnen in der Gewerkschaft (die anderen 5 leider nicht)

Gruß

K
klinik

26.06.2008 um 10:52 Uhr

@ghostwriter666,

Wieviele Mitarbeiter seit Ihr? Schaltet eure Gewerkschaft ein, klärt dort eure Fragen. Es ist schwer von außen drauf zuschauen, weil man z.B. nicht alle vertagsbestandteile kennt. Habt Ihr schon mal darüber nachgedacht einen Betriebsrat zu gründen? Hat die Neue Firma wo Ihr jetzt seit auch keinen Betriebsrat?

G
ghostwriter666

26.06.2008 um 15:39 Uhr

haben einen Termin am dienstag bei verdi.. malschauen.. auf die Idee ob die nen Betriebsrat haben bin ich noch gar nicht gekommen...

thanxx für die Hilfe...

Ihre Antwort