Versetzung bei unklarer Nachbesetzung
Hallo liebe Kollegen,
Kann die Versetzung eines MA von Abteilung A nach Abteilung B verweigert werden, wenn die Stelle zwar nachbesetzt werden SOLL aber noch keine Genehmigung oder Ablehnung diesbezüglich vorliegt? Vielen lieben Dank
Community-Antworten (6)
29.09.2021 um 11:04 Uhr
Hätte irgendein Mitarbeiter irgendwelche Nachteile durch diese Versetzung? Wenn nicht ist es eben das Problem des AG wenn eine Stelle nicht besetzt ist.
29.09.2021 um 11:20 Uhr
was möchte denn der MA?
29.09.2021 um 12:27 Uhr
Der Mitarbeiter hat sich auf die Stelle beworben und würde gerne wechseln (wäre eine Beförderung). Normalerweise wäre die Frage unproblematisch. Es geht halt nur darum, dass die Zusage, ob eine Neubesetzung der alten Stelle genehmigt wird, bestimmt länger dauern wird als erwartet und ob dies allein ein Grund wäre, der Versetzung zu widersprechen.
29.09.2021 um 12:33 Uhr
Die Dauer der Neubesetzung als solches ist sicherlich kein Widerspruchsgrund. Wenn aber dadurch die anderen Beschäftigten in dem Bereich sehr viel Mehrarbeit machen müssen und stark belastet sind kann das einer werden. Aber wenn der MA die neue Stelle will müsste ich als BR schon länger drüber nachdenken ob ich damit evtl. seine Karriere behindern will. Ein Vorschlag könnte ja eine Aufgabenteilung sein bis die Nachbesetzung erfolgt ist.
29.09.2021 um 13:26 Uhr
es ist ja eher normal, dass eine Stelle zwischenzeitlich frei ist. Das reicht als Widerspruchsgrund nicht. Wenn die Stelle vielleicht gar nicht besetzt werden soll, kann sich ggf. im absoluten Ausnahmefall ein tragfähiger Grund ergeben, aber es klingt mir hier etwas sehr unbestimmt, dass es für einen Widerspruch reicht
29.09.2021 um 16:00 Uhr
der MA hat sich auf die Stelle beworben, weil es für ihn auch eine Beförderung ist. --> als BR würde ich da keine Widerspruch einlegen wegen dem Wechsel
und ja, evt bleibt die andere Stelle unbesetzt und Mehrarbeit für die dortigen MA, aber
- die MA der anderen Abt/Team werden entlastet, da wird jetzt auch ein MA fehlen
- ihr verhindert die Versetzung, dann wird der AG ggf. diese Stelle extern besetzen können und ihr habt einem MA die "Beförderung" verweigert
- ihr könnt ja schlecht die Versetzung verhindern und gleichzeitig eine externe Besetzung der dadurch freibleibende Stelle ebenfalls verhindern
blöde Situation, aber da würde ich für den aktullen MA die Beförderung "fördern"
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