Wahl der SBV
Liebe Mitstreiter, folgende Frage beschäftigt mich:
Ein Kollege, GdB 30%, keine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten,möchte sich zur Wahl des Schwerbehindertenvertreters aufstellen lassen. Hat er die Möglichkeit dazu und darf er selbst wählen?
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Community-Antworten (3)
19.10.2010 um 16:34 Uhr
@ Daimon, er kann sich aufstellen lassen, ist aber nicht wahlberechtigt. Siehe auch § 94 SGB IX.
19.10.2010 um 16:36 Uhr
Hallo, er kann gewählt werden, darf aber selbst nicht wählen.
19.10.2010 um 19:58 Uhr
Kandidaten dürfen nur Wahlberechtigte vorschlagen. Er müsste also einen Schwerbehinderten/ Geichgestellten finden der ihn vorschlägt
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