W.A.F. LogoSeminare

Wahl der SBV

D
Daimon
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Mitstreiter, folgende Frage beschäftigt mich:

Ein Kollege, GdB 30%, keine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten,möchte sich zur Wahl des Schwerbehindertenvertreters aufstellen lassen. Hat er die Möglichkeit dazu und darf er selbst wählen?

Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

1.09703

Community-Antworten (3)

P
pitsieben

19.10.2010 um 16:34 Uhr

@ Daimon, er kann sich aufstellen lassen, ist aber nicht wahlberechtigt. Siehe auch § 94 SGB IX.

M
Mainpower

19.10.2010 um 16:36 Uhr

Hallo, er kann gewählt werden, darf aber selbst nicht wählen.

W
wahlvst

19.10.2010 um 19:58 Uhr

Kandidaten dürfen nur Wahlberechtigte vorschlagen. Er müsste also einen Schwerbehinderten/ Geichgestellten finden der ihn vorschlägt

Ihre Antwort