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Betriebsratsmitgliedererhöhung während der Amtszeit?

H
Hiasl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wenn sich die Anzahl der Beschäftigten in einem Betrieb während der Amtszeit z.B. von 48 auf 52 erhöht, erhöht sich dann auch die Mitgliedsstärke des Betriebsrats von 3 auf 5?

1.04506

Community-Antworten (6)

AF
alter Fritz

19.10.2010 um 13:15 Uhr

Meiner Meinung nach ja. §9 BetrVG. Die ersten 3 Ersatzmitglieder rutschen dann als ordentliches MItglied in den BR.

R
rkoch

19.10.2010 um 13:35 Uhr

Oh weh alter Fritz :-)

Nein, auf keinen Fall! Es gibt nur einen Fall in dem die Veränderung der Mitarbeiterzahl Einfuß auf die BRM-Anzahl nimmt:

§13 (1) BetrVG: Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn

  1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,

Die Größe des Betriebsrates wird vor der Wahl vom Wahlvorstand festgelegt und ändert sich nie, außer es wird neu gewählt. Es gibt nur eine Variante, die unmittelbar wirkt: Wenn der Betriebsrat die Betriebsratsfähigkeit verliert, also nur noch weniger als 5 AN hat.

F
Forentroll

19.10.2010 um 13:37 Uhr

@ alter Fritz. Dir sollte man mal den Fitting um die Ohren schlagen! Ein Lehrer hat gesagt: "Leichte Schläge auf den Hinterkopf verbessern das Denkvermögen! Aber schlagen ist heute verboten!" Erstens wie kommst du auf drei Ersatzmitglieder? Wenn dann wären es nur zwei. Zweites die Anzahl wird vom Wahlvorstand festgelegt und nicht von jemanden anderes. Ich würde dir mal aus dem Fitting die Randnotiz 39 zum § 9 Vorschlagen. Eine nachträgliche Änderung hat keine auswirkung auf die Anzahl der Betriebsratsmitglieder. Nur im Sonderfall nach 24 Monate nach der Wahl wenn hier mehr oder weniger als die Hälfte der Beschäftigten gestiegen oder gesunken ist. Jedoch mindestens 50 AN. Erst dann ist eine Neuwahl durchzuführen.

P
pitsieben

19.10.2010 um 13:38 Uhr

@ Hiasl, der BR ist neu zu wählen, wenn die Anzahl der AN nach Ablauf von 24 Monaten um die Hälfte gestiegen ist. Siehe § 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG. Also in euren Fall bleibt es bei 3 Mitglieder.

R
rkoch

19.10.2010 um 14:21 Uhr

@Forentroll

Dir sollte man mal den Fitting um die Ohren schlagen! Ein Lehrer hat gesagt: "Leichte Schläge auf den Hinterkopf verbessern das Denkvermögen!

Dann sollte man aber nicht den Fitting mit seinen über 2000 Seiten nehmen! Ich empfehle die CDROM vom DKK.

L
Lotte

19.10.2010 um 14:37 Uhr

Hiasl, Ihr könntet nach Anwendung von § 13 (2) Nr.3 ( Rücktritt beschließen) Neuwahlen einleiten und hättet dann 5 BRM zu wählen, sollte es sich um eine dauerhafte Eröhung der AN Zahl handeln.

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