Erstellt am 18.10.2010 um 15:18 Uhr von Petrus
Auf die nächste Tagesordnung:
Beschluss zur Beauftragung von Frau RA XYZ mit der anwaltlichen Vertretung im Zustimmungsersetzungsverfahren "Kündigung BRV" vor dem ArbG Q-dorf
In der Sitzung fasst ihr den entsprechenden Beschluss, teilt diesen dem ArbG mit.
Aber im Zweifelsfall erklärt euch das auch der/die RA(in) eurer Wahl.
Erstellt am 19.10.2010 um 11:13 Uhr von rkoch
> wie bekomme ich anwaltliche hilfe?
Nur auf das "ICH" eines BRM bezogen:
Ihr seid Euch hoffentlich klar, das der BRV ausschließlich zu dem TOP: Antrag auf Zustimmung zur Kündigung des BRV" verhindert war und durch ein Ersatzmitglied ersetzt wurde, ansonsten aber jetzt und in Zukunft weiterhin seiner Amtspflicht als BRM und BRV nachkommen muß?
Wenn ihr den BRV irrtümlich jetzt irgendwie außen vor lasst macht das all Eure Beschlüsse unwirksam. Der BRV ist auch nicht bei dem Beschluß zur Anwaltsbestellung verhindert, da es hier um die rechtsanwaltliche Vertretung des BR und nicht um seine persönliche Vertretung handelt.