Fehlender Ausbildungsplan
Hallo,
in unserem kleinen Zeitschriftenverlag werden Volontäre vornehmlich als billige Arbeitskräfte eingesetzt. Von einer Ausbildung kann keine Rede sein - es gibt nicht einmal einen Ausbildungsplan. Zwar gibt es tarifliche Vereinbarungen zum Volontariat (für Zeitungen), aber bei uns gelten bereits seit geraumer Zeit keine Tarifverträge mehr. Bisher habe ich leider noch keine gesetzliche Grundlage gefunden, die dem Arbeitgeber vorschreibt, was eine Ausbildung an Minimum umfassen soll. Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen?
Schönen Gruß Gottfried
Community-Antworten (4)
18.10.2010 um 15:41 Uhr
Hallo Gottfried,
mit www.google.de wärst Du schon am Ziel:
Ausbildungspläne für Volontäre
und Mitbestimmung bei der Einstellung von Volontäre
18.10.2010 um 16:00 Uhr
Hallo Pfeilenbogen,
es wäre schön, wenn Google so einfach Antworten auf jede Frage liefern würde. Was Google dort anzeigt sind Ausbildungsverträge, die auf Tarifverträgen basieren. Bei uns gilt kein Tarifvertrag. Daher würde ich gerne wissen, was der Gesetzgeber dem Arbeitgeber hier an Bedingungen vorgibt. Hier wurde ich noch nicht fündig.
Gruß
18.10.2010 um 16:25 Uhr
Gottfried, keine Ahnung, aber bei arbeitsrecht.de gibt es jemanden, der sich in diesem Bereich auskennt, der hier aber nicht antwortet. Vielleicht hast Du dort Glück?
18.10.2010 um 18:22 Uhr
Hallo Gottfried,
wende dich am besten an die zuständige IHK
auch hier kannst Du einmal nachlesen, ob es hilft?? http://www.stade.ihk24.de/produktmarken/aus_und_weiterbildung/ausbildung/themenforum_ausbildung/Info_Praktikantenverhaeltnisse.jsp
Aber ihr seid doch bei der Einstellung in der MB da könnt ihr doch ansetzen und die Zustimmung von Ausbildungsplänen abhängig machen.
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