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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fehlender Ausbildungsplan

G
Gottfried
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

in unserem kleinen Zeitschriftenverlag werden Volontäre vornehmlich als billige Arbeitskräfte eingesetzt. Von einer Ausbildung kann keine Rede sein - es gibt nicht einmal einen Ausbildungsplan. Zwar gibt es tarifliche Vereinbarungen zum Volontariat (für Zeitungen), aber bei uns gelten bereits seit geraumer Zeit keine Tarifverträge mehr. Bisher habe ich leider noch keine gesetzliche Grundlage gefunden, die dem Arbeitgeber vorschreibt, was eine Ausbildung an Minimum umfassen soll. Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen?

Schönen Gruß Gottfried

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Community-Antworten (4)

G
Gottfried

18.10.2010 um 16:00 Uhr

Hallo Pfeilenbogen,

es wäre schön, wenn Google so einfach Antworten auf jede Frage liefern würde. Was Google dort anzeigt sind Ausbildungsverträge, die auf Tarifverträgen basieren. Bei uns gilt kein Tarifvertrag. Daher würde ich gerne wissen, was der Gesetzgeber dem Arbeitgeber hier an Bedingungen vorgibt. Hier wurde ich noch nicht fündig.

Gruß

L
Lotte

18.10.2010 um 16:25 Uhr

Gottfried, keine Ahnung, aber bei arbeitsrecht.de gibt es jemanden, der sich in diesem Bereich auskennt, der hier aber nicht antwortet. Vielleicht hast Du dort Glück?

P
pfeilenbogen

18.10.2010 um 18:22 Uhr

Hallo Gottfried,

wende dich am besten an die zuständige IHK

auch hier kannst Du einmal nachlesen, ob es hilft?? http://www.stade.ihk24.de/produktmarken/aus_und_weiterbildung/ausbildung/themenforum_ausbildung/Info_Praktikantenverhaeltnisse.jsp

Aber ihr seid doch bei der Einstellung in der MB da könnt ihr doch ansetzen und die Zustimmung von Ausbildungsplänen abhängig machen.

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