W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betrieblicher Ausbildungsplan bindend - welche Möglichkeit haben wir als JAV?

J
joe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ich habe eine Frage zum Betrieblichen Ausbildungsplan.

Mein Arbeitgeber ist 100%ige Tochter eines großen Verkehrsunternehmens ;), im Jahre 2005 brachte dieses große Verkehrsunternehmen einen Betrieblichen Ausbildungsplan für den Ausbildungsberuf "Eisenbahner im Betriebsdienst - Lokführer / Transport" heraus, in diesem Ausbildungsplan ist Vorgesehen dass alle Auszubildenden zum Lokführer Ausbildung auf mindestens 2 Fahrzeugen bekommen. Ferner ist vorgesehen, dass sowohl E- Traktion als auch V- Traktion ausgebildet werden soweit vorhanden.

Wenn nun mein Arbeitgeber hingeht und nur V- Traktion ausbildet (zwar 2 Fahrzeuge aber eben trotzdem ein Verstoß gegen den Betrieblichen Ausbildungsplan), welche Möglichkeit haben dann wir als JAV, den Arbeitgeber "dazu zu bewegen" die Auszubildenden sowohl auf E- als auch auch V- Traktion auszubilden? Wir sind ja immerhin für die Überwachung der Einhaltung des Ausbildungsplanes zuständig.

Bindet sich der Arbeitgeber überhaupt an den AUsbildungsplan?

Sorry dass ich so dumm frage aber wir sind noch relativ neu im Geschäft und besuchen von 23.6. bis 27.6. erst unser erstes Seminar

6.98801

Community-Antworten (1)

P
pirat

13.06.2008 um 18:30 Uhr

@ joe, auf Seite 6 steht....keine eigenmächtige Änderung des Ausbildungsplanes durch den AG. Die GEWerkschaft oder die IHK könnte eventuell auch bei weiteren Fragen helfen...

http://rbb.papaa.de/uploads/sonstige/1d_ausbildung_folienkommentare.pdf

Ihre Antwort

Verwandte Themen