Tarifvertrag und betrieblicher Ausbildungsplan - gilt der betriebliche Ausbildungsplan des riesigen Mutterkonzerns bei uns (100%ige Tochter)auch?
Hallo, ich habe eine kurze Frage, in meinem Unternehmen gibt es einen Manteltarifvertrag für Azubis, wenn in diesem Tarifvertrag steht "Für die sachliche und zeitliche Gleiderung der Berufsausbildung gelten die jeweilige Ausbildungsordnung und die Ausbildungsanweisung" und wir ein Tochterunternehmen von einem riesen Konzern sind, heißt das dann, dass der betriebliche Ausbildungsplan dieses riesigen Unternehmens bei uns auch gilt? Wir sind 100%ige Tochter des Konzerns und ein Punkt dieses betrieblichen Ausbildungsplanes wird bei uns nicht umgesetzt.
Gruß joe
Community-Antworten (4)
17.07.2008 um 18:57 Uhr
joe, die Ausbildungsordnung wird an anderer Stelle festgelegt. Das macht nicht euer Konzern. An so einer Ausbildungsordnung sind der Bund, die Länder, Arbeitgeber, Gewerkschaften und die Berufsbildungsforschung beteiligt. Sie legt den Rahmen für jeden einzelnen Ausbildungsberuf fest. Wenn also Bestandteile dieser Ausbildungsordnung bei euch nicht erfüllt werden, solltet ihr da schon nachhaken.
19.07.2008 um 22:17 Uhr
es geht garnicht um die Ausbildungsordnung an sich, es geht um den betrieblichen Ausbildungsplan, dass die Ausbildungsordnung eingehalten werden muss ist mir schon klar.
19.07.2008 um 23:07 Uhr
@joe, lese ich da eventuell eine gereizte Unhöflichkeit, Immi gegenüber? Das muss nicht sein! Der KBR ist dein Ansprechpartner, könnte sein dass es eine Rahmenvereinbarung gibt...
20.07.2008 um 12:49 Uhr
Hm so war das wirklich nicht gemeint, tut mir leid falls es so rüber gekommen ist. Okay danke euch für eure Antworten, dann werde ich mich mal an unseren Konzernbetriebsrat wenden, die können mir in dem Fall vieleicht weiterhelfen :).
Gruß Francis
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