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Elterngeld / Kündigung

S
Sokrates
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen und Kolleginnen, eine Mitarbeiterin zieht während der Elternzeit mit der Familie um und muss so bei ihrem Arbeitgeber kündigen. tritt nun eine Sperrfrist beim ALG ein? Die Elternzeit endet im Dezember 2010. Sie habe dann noch den gesamten Urlaub und Überstunden. Ist dieser an die Elternzeit anzurechnen?

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Community-Antworten (1)

F
Forentroll

18.10.2010 um 13:51 Uhr

Wieso muss???

Sie muss erst dann kündigen, wenn Sie nicht mehr wieder kommen will. Vorher nicht... Wenn Sie vorher kündigt ist es eigentlich nicht sinnvoll. Siehe Krankenversicherung usw.

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