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Unterschriftensammlung

J
jes471
Sep 2021 bearbeitet

In unserem Unternehmen wurde eine politisch motivierte Unterschriftensammlung ausgelegt. Zwei Personen hatten bereits unterschrieben. Der erste hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der zweite ist Leiharbeitnehmer und sollte eingestellt werden. Der Werkleiter hat die Liste entdeckt und das weitere Vorgehen mit dem Geschäftsführer besprochen. Ende ist: der befristete Arbeitsvertrag wird nicht entfristet, d.h. der Arbeitnehmer verliert seinen Arbeitsplatz (es war eine Entfristung vorgesehen). Die Einstellung von Person 2 kommt nicht zustande, obwohl schon ein Bewerbungsgespräch stattgefunden hat und die Ausarbeitung eines Arbeitsvertrages eingeleitet wurde. Anhörung des BR sollte laut hörensagen demnächst erfolgen. Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat?

Zum besseren Verständnis: Die Unterschriftensammlung kam von einer Gruppe "Eltern stehen auf" und trat für die sofortige Rücknahme aller Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen und Kindertageseinrichtungen ein.

Die Listen lagen in beiden vorhandenen Pausenräumen.

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Community-Antworten (17)

M
Myosotis07

27.09.2021 um 11:56 Uhr

Br kann hier wohl nur mit dem Arbeitgebet reden.

Es ist noch zu prüfen, ob die Einstellung von Person 2 bereits schriftlich mit der Person vereinbart war. Dann gilt dort der Vertrag.

Letztendlich ist es aber die unternehmerische Entscheidung, ob eingestellt wird oder ein Vertrag zu seinem Endtermin einfach ausläuft.

R
rtjum

27.09.2021 um 12:46 Uhr

die beiden haben die Liste unterschrieben? Wo lag die Liste? wer hat sie ausgelegt? wann haben die beiden unterschrieben?

Ja nach Antworten kann das Gespräch mit dem AG ja durchaus positiv ausgehen aber grundsätzlich hat der AG natürlich die Vertragsfreiheit einen befristeten Vertrag nicht zu verlängern und einen anderen Vertrag trotz Anhörung beim BR dann doch nicht zu unterschreiben.

C
celestro

27.09.2021 um 13:03 Uhr

"Ja nach Antworten kann das Gespräch mit dem AG ja durchaus positiv ausgehen"

Warum? Ist doch egal, wer, was, wann, wo ... der AG hat Wind davon bekommen und Konsequenzen gezogen. Die wird man egal wie nicht mehr zurückdrehen ....

R
rtjum

27.09.2021 um 13:10 Uhr

"der AG hat Wind davon bekommen" davon dass 2 Kollegen eine politisch motivierte Unterschriftenliste gezeichnet haben? Nur dafür werden sicher nur ganz wenige AG direkt kündigen, einen Vertrag nicht weiterlaufen lassen oder eine eigentlich beschlossene Einstellung nicht durchführen. Daher sollte man das klären und wenn man als BR mit dem AG darüber sprechen will die Sachlage kennen und darlegen können.

C
celestro

27.09.2021 um 13:49 Uhr

"Nur dafür werden sicher nur ganz wenige AG direkt kündigen, einen Vertrag nicht weiterlaufen lassen oder eine eigentlich beschlossene Einstellung nicht durchführen."

Laut Startpost ist genau das passiert. Klar ... als BRM würde ich auch versuchen, da etwas zu bewegen. Aber nach der Beschreibung glaube ich zu 0,0%, dass das klappen wird.

E
Erbsenzähler

28.09.2021 um 10:30 Uhr

Leider wissen wir nicht worum es genau in der Petition geht. Je nach Inhalt könnte ich sogar verstehen. Aber je nach der restlichen Laufzeit ist ein Auslaufen des Vertrages einfacher als ein Kündigungsverfahren. Bei Leiharbeitern ist doch klar. "Sklaven" kann man schnell auswechseln.

C
celestro

28.09.2021 um 11:29 Uhr

"Leider wissen wir nicht worum es genau in der Petition geht."

Das ist vollkommen irrelevant!

R
rtjum

28.09.2021 um 12:38 Uhr

"Das ist vollkommen irrelevant!" ich finde für die Frage im Eingangspost eben nicht. -> "Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat?" Du selbst schreibst doch auch " Klar ... als BRM würde ich auch versuchen, da etwas zu bewegen" Da ist es zumindest m.M.n. wichtig die Fakten zusammenzutragen und dazu gehört auch zu wissen was genau auslag.

R
Relfe

28.09.2021 um 12:51 Uhr

was bedeutet eigentlich die Aussage: die Einstellung wird rückgängig gemacht?

sachlich wäre das doch eine Kündigung und da könnte der BR etwas machen.

ein befristeter AV der ausläuft, da kann man nichts machen. Auch verliert der AN nicht seinen Arbeitsplatz, weil er den Arbeitsplatz bis zum Ende seines Vertrages behält.

§
§§Reiter

28.09.2021 um 13:07 Uhr

Zitat von rtjum: "ich finde für die Frage im Eingangspost eben nicht" sehe ich auch so. Immerhin gibt es durchaus "politische Motivationen" die sich in keiner Weise mit freiheitlich-demokratischen Grundwerten in Einklang bringen lassen. ...und es sollte doch einen Unterschied machen, ob hier jemand Unterschriften für einen höheren Mindestlohn oder mehr betrieblichen Umweltschutz sammelt, oder ob jemand Unterschriften für die Deportation aller nicht deutschstämmigen Arbeitnehmer sammelt. (nur mal so als überzogenes Beispiel).

C
celestro

28.09.2021 um 13:27 Uhr

"Da ist es zumindest m.M.n. wichtig die Fakten zusammenzutragen und dazu gehört auch zu wissen was genau auslag."

Um sich an den AG zu wenden und darum zu bitten, nochmal drüber nachzudenken ist das mEn nicht nötig. Ansonsten reicht mMn aber auch die vorliegende Angabe:

"eine politisch motivierte Unterschriftensammlung"

ein Thema, mit dem man am Arbeitsplatz sehr sehr vorsichtig sein muss.

P.S. um das nochmal deutlicher zu machen: "wir hier im Forum müssen für Tipps nicht wissen, was genau die Petition behandelte". Das BRM, das sich mit dem AG zusammensetzen will, um da etwas zu bewegen natürlich schon. ;-)))

R
rtjum

28.09.2021 um 13:42 Uhr

"wir hier im Forum müssen für Tipps nicht wissen, was genau die Petition behandelte" stimmt aber je mehr wir wissen desto weniger allgemein bleiben unsere Tipps.

Da aber jes471 der still ruhende See ist, bleiben wir besser allgemein... ;-)

ok, nachdem ich den Post hier geschrieben habe sehe ich nun eine Änderung im Originalpost...

C
celestro

28.09.2021 um 13:51 Uhr

"ok, nachdem ich den Post hier geschrieben habe sehe ich nun eine Änderung im Originalpost..."

bringt nur nichts, solange jetzt nicht klar ist, ob das eine Keksfabrik ist, oder eben eine Schule / eine Kita. :-D

J
jes471

28.09.2021 um 14:31 Uhr

Es handelt sich um ein Unternehmen der Chemieindustrie

R
rtjum

28.09.2021 um 14:31 Uhr

das war auch nur auf den letzten Satz meines Posts bezogen -> "Da aber jes471 der still ruhende See ist, bleiben wir besser allgemein... ;-)"

aber hast Recht, die Aussage bringt nicht wirklich Licht ins Dunkel

R
rtjum

28.09.2021 um 14:36 Uhr

@jes471 Denke Du hast genügend Ideen bekommen, wie Du vorgehen kannst. such dir das, für dich, beste davon raus und leg los.

Meine Meinung: Wenn die Kollegen das nur unterschrieben haben, aber weder Initiatoren und "Ausleger" der Listen waren, dann könntest Du evtl mit den beiden mal reden und deren Grundeinstellung erfahren, evtl haben die beiden ja nicht richtig gelesen., und wenn die Listen in den Pausenräumen auslagen haben die beiden ja auch noch sehr wahrscheinlich in der Pause unterschrieben. Mit all den Infos dann zum AG und mit ihm reden, ob es was bringt...wer weiß...

J
jes471

28.09.2021 um 14:44 Uhr

Der Geschäftsführer ist nicht gesprächsbereit. Wir haben es versucht, das die Sanktionen zurückgenommen werden. Stattdessen sollte die Belegschaft darauf hingewiesen werden, das derartige Aktionen nicht erwünscht sind. Der Leiharbeiter ist polnischer Staatsbürger und wurde durch den Kollegen angestachelt, zu unterschreiben. Er spricht zwar deutsch, mit dem lesen hapert es noch. Er wusste nicht, was er unterschreibt. Ihm wurde gesagt, es ist für die Kinder. Ich weiß, das ist keine Entschuldigung. Er hat auch eine Stellungnahme abgegeben. Diese haben wir an die Geschäftsleitung weitergereicht und nochmals um ein klärendes Gespräch gebeten.

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